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Bekanntmachung über die Festsetzung der Bodenrichtwerte gem. § 196 des Baugesetzbuches in der Gemeinde Eberstadt zum 01.01.2008
Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches müssen alle 2 Jahre die Bodenrichtwerte neu festgesetzt und ortsüblich bekannt gemacht werden.
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachter-ausschussverordnung die Bodenrichtwerte ermittelt und beschlossen.
Richtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke eines Gebietes, für die im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen eines Verkehrswertes vom Richtwert.
In der nachstehenden Aufstellung sind die ermittelten Werte in €/m² angegeben.
1. Wohnbauflächen
| 1.1. Eberstadt - Kerngemeinde | ||
| Zone I | Alter Ortskern (Bebauung bis 1950) | 70,00 € |
| Zone II | Baugebiete (Bebauung 1950-1970) |
105,00 € |
| Zone III | Baugebiete ab 1970 | 125,00 € |
| Zone IV | Baugebiete ab 1990 bis heute | 160,00 € |
| BEL EB | Bauerwartungsland | 35,00 € |
| 1.2. Hölzern | ||
| Zone V | Alter Ortskern | 50,00 € |
| Zone VI | Neubaugebiete | 125,00 € |
| Zone VIa | Rohbauland | 50,00 € |
| BEL Hö | Bauerwartungsland | 25,00 € |
| 1.3. Lennach-Buchhorn | ||
| Zone VII | Ortskern | 70,00 € |
2. Gewerbliche Bauflächen
| GE I | Kerngemeinde | 40,00 € |
| GE II | Gewerbegebiet Steg | 60,00 € |
3. Landwirtschaftliche Nutzung in der Gesamtgemeinde
| Unland | 40,00 € |
| Wiesen | 60,00 € |
| Acker | 60,00 € |
| Weinberge | 60,00 € |
| Wald | 60,00 € |
| Aussiedlerhöfe (Betriebswohnung/Wohnteil i.S. des § 167 Bewertungsgesetz höchstens das Fünffache der jeweils bebauten Fläche) |
20,00 € |
Die vorstehenden Richtwerte wurden vom Gutachterausschuss in der Sitzung vom 19.08.2009 ermittelt. Die Bodenrichtwerte werden hiermit öffentlich bekannt gemacht unter gleichzeitigem Hinweis darauf, dass eine Ausfertigung der Bodenrichtwertliste für jedermann zur Einsichtnahme auf dem Bürgermeisteramt Eberstadt, Zimmer 7 aufliegt.
Eberstadt, den 21.08.2009
- Geschäftsstelle des Gutachterausschusses -
Zur Erläuterung werden nachfolgende Begriffe definiert:
Baureifes Land
sind bebaubare Flächen, die in ortsüblicher Weise ausreichend erschlossen sind.
Rohbauland
sind nicht ausreichend erschlossene Flächen, die
a. in einem Bebauungsplan als Baugebiet festgesetzt sind, oder
b. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, für die ein solcher
Bebauungsplan nicht vorhanden ist, oder
c. in einem Gebiet liegen, für das die Gemeinde beschlossen hat, einen
Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.
Bauerwartungsland
sind Flächen, die nicht unter Ziffer 1 und 2 fallen und
a. in einem Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind, oder
b. deren Bebauung, wenn kein Flächennutzungsplan besteht, nach der Verkehrsauf-
fassung unter Berücksichtigung einer geordneten baulichen Entwicklung des
Gemeindegebietes in absehbarer Zeit zu erwarten ist.
Die Richtwertkarte kann im Rathaus eingesehen werden.