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Bodenrichtwerte

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte

Aufgrund von § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung vom 11. Dezember 1989, jeweils in der aktuellen Fassung, sin die Bodenrichtwerte mindestens auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres zu ermitteln, in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen sowie dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen.

Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Gemeinde Eberstadt wird eine Kaufpreissammlung geführt. Aufgrund dieser Kaufpreissammlung sind für das Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes, mindestens jedoch für das Bauland, zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Bürgermeisteramt über die Bodenrichtwerte Auskunft verlangen.

Aufgrund der ergangenen gesetzlichen Bestimmungen hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Eberstadt am 15. Juni 2011 folgende Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2010 festgestellt:

In der nachstehenden Aufstellung sind die ermittelten Werte in €/m² angegeben.

1. Wohnbauflächen

1.1. Eberstadt - Kerngemeinde
Zone I Alter Ortskern (Bebauung bis 1950) 70,00 €
Zone II

Baugebiete (Bebauung 1950-1970)
und Baugebiet Weidengrund

105,00 €
Zone III Baugebiete ab 1970 125,00 €
Zone IV Baugebiete ab 1990 bis heute 160,00 €
Zone VIII Sondergebiet "Weinbau" 80,00 €
BEL EB Bauerwartungsland 35,00 €
1.2. Hölzern
Zone V Alter Ortskern 50,00 €
Zone VI Neubaugebiete 125,00 €
Zone VIa Rohbauland 50,00 €
BEL Hö Bauerwartungsland 25,00 €
1.3. Lennach-Buchhorn
Zone VII Ortskern 70,00 €

 

2. Gewerbliche Bauflächen

GE I Kerngemeinde 40,00 €
GE II Gewerbegebiet Steg 60,00 €

 

3. Landwirtschaftliche Nutzung in der Gesamtgemeinde

Unland 0,25 €
Wiesen 0,50 €
Acker 1,80 €
Weinberge 6,50 €
Wald 0,10 €
Aussiedlerhöfe (Betriebswohnung/Wohnteil i.S. des § 167
Bewertungsgesetz höchstens das Fünffache der jeweils
bebauten Fläche)
20,00 €

 

Diese Bodenrichtwerte werden hiermit öffentlich bekannt gemacht unter gleichzeitigem Hinweis darauf, dass eine Ausfertigung der Bodenrichtwerte mit Bodenrichtwertkarte zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 7, öffentlich aufliegt.

Eberstadt, den 15. Juni 2011
gez.
Joachim Rukwied
Vorsitzender des Gutachterausschusses

Zur Erläuterung werden nachfolgende Begriffe definiert:

Baureifes Land
sind bebaubare Flächen, die in ortsüblicher Weise ausreichend erschlossen sind.

Rohbauland
sind nicht ausreichend erschlossene Flächen, die
a. in einem Bebauungsplan als Baugebiet festgesetzt sind, oder
b. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, für die ein solcher  
    Bebauungsplan nicht vorhanden ist, oder
c. in einem Gebiet liegen, für das die Gemeinde beschlossen hat, einen
    Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.

Bauerwartungsland
sind Flächen, die nicht unter Ziffer 1 und 2 fallen und
a. in einem Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind, oder
b. deren Bebauung, wenn kein Flächennutzungsplan besteht, nach der Verkehrsauf-
    fassung unter Berücksichtigung einer geordneten baulichen Entwicklung des
    Gemeindegebietes in absehbarer Zeit zu erwarten ist.

Die Richtwertkarte kann im Rathaus eingesehen werden.

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