
Bürgermeisteramt Eberstadt
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Aufgrund von § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung vom 11. Dezember 1989, jeweils in der aktuellen Fassung, sin die Bodenrichtwerte mindestens auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres zu ermitteln, in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen sowie dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen.
Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Gemeinde Eberstadt wird eine Kaufpreissammlung geführt. Aufgrund dieser Kaufpreissammlung sind für das Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes, mindestens jedoch für das Bauland, zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Bürgermeisteramt über die Bodenrichtwerte Auskunft verlangen.
Aufgrund der ergangenen gesetzlichen Bestimmungen hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Eberstadt am 15. Juni 2011 folgende Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2010 festgestellt:
In der nachstehenden Aufstellung sind die ermittelten Werte in €/m² angegeben.
1. Wohnbauflächen
| 1.1. Eberstadt - Kerngemeinde | ||
| Zone I | Alter Ortskern (Bebauung bis 1950) | 70,00 € |
| Zone II | Baugebiete (Bebauung 1950-1970) |
105,00 € |
| Zone III | Baugebiete ab 1970 | 125,00 € |
| Zone IV | Baugebiete ab 1990 bis heute | 160,00 € |
| Zone VIII | Sondergebiet "Weinbau" | 80,00 € |
| BEL EB | Bauerwartungsland | 35,00 € |
| 1.2. Hölzern | ||
| Zone V | Alter Ortskern | 50,00 € |
| Zone VI | Neubaugebiete | 125,00 € |
| Zone VIa | Rohbauland | 50,00 € |
| BEL Hö | Bauerwartungsland | 25,00 € |
| 1.3. Lennach-Buchhorn | ||
| Zone VII | Ortskern | 70,00 € |
2. Gewerbliche Bauflächen
| GE I | Kerngemeinde | 40,00 € |
| GE II | Gewerbegebiet Steg | 60,00 € |
3. Landwirtschaftliche Nutzung in der Gesamtgemeinde
| Unland | 0,25 € |
| Wiesen | 0,50 € |
| Acker | 1,80 € |
| Weinberge | 6,50 € |
| Wald | 0,10 € |
| Aussiedlerhöfe (Betriebswohnung/Wohnteil i.S. des § 167 Bewertungsgesetz höchstens das Fünffache der jeweils bebauten Fläche) |
20,00 € |
Diese Bodenrichtwerte werden hiermit öffentlich bekannt gemacht unter gleichzeitigem Hinweis darauf, dass eine Ausfertigung der Bodenrichtwerte mit Bodenrichtwertkarte zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 7, öffentlich aufliegt.
Eberstadt, den 15. Juni 2011
gez.
Joachim Rukwied
Vorsitzender des Gutachterausschusses
Zur Erläuterung werden nachfolgende Begriffe definiert:
Baureifes Land
sind bebaubare Flächen, die in ortsüblicher Weise ausreichend erschlossen sind.
Rohbauland
sind nicht ausreichend erschlossene Flächen, die
a. in einem Bebauungsplan als Baugebiet festgesetzt sind, oder
b. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, für die ein solcher
Bebauungsplan nicht vorhanden ist, oder
c. in einem Gebiet liegen, für das die Gemeinde beschlossen hat, einen
Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.
Bauerwartungsland
sind Flächen, die nicht unter Ziffer 1 und 2 fallen und
a. in einem Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind, oder
b. deren Bebauung, wenn kein Flächennutzungsplan besteht, nach der Verkehrsauf-
fassung unter Berücksichtigung einer geordneten baulichen Entwicklung des
Gemeindegebietes in absehbarer Zeit zu erwarten ist.
Die Richtwertkarte kann im Rathaus eingesehen werden.