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Bodenrichtwerte

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte

Bekanntmachung über die Festsetzung der Bodenrichtwerte gem. § 196 des Baugesetzbuches in der Gemeinde Eberstadt zum 01.01.2008

Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches müssen alle 2 Jahre die Bodenrichtwerte neu festgesetzt und ortsüblich bekannt gemacht werden.
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachter-ausschussverordnung die Bodenrichtwerte ermittelt und beschlossen.

Richtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke eines Gebietes, für die im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen eines Verkehrswertes vom Richtwert.

In der nachstehenden Aufstellung sind die ermittelten Werte in €/m² angegeben.

1. Wohnbauflächen

1.1. Eberstadt - Kerngemeinde
Zone I Alter Ortskern (Bebauung bis 1950) 70,00 €
Zone II

Baugebiete (Bebauung 1950-1970)
und Baugebiet Weidengrund

105,00 €
Zone III Baugebiete ab 1970 125,00 €
Zone IV Baugebiete ab 1990 bis heute 160,00 €
BEL EB Bauerwartungsland 35,00 €
1.2. Hölzern
Zone V Alter Ortskern 50,00 €
Zone VI Neubaugebiete 125,00 €
Zone VIa Rohbauland 50,00 €
BEL Hö Bauerwartungsland 25,00 €
1.3. Lennach-Buchhorn
Zone VII Ortskern 70,00 €

 

2. Gewerbliche Bauflächen

GE I Kerngemeinde 40,00 €
GE II Gewerbegebiet Steg 60,00 €

 

3. Landwirtschaftliche Nutzung in der Gesamtgemeinde

Unland 40,00 €
Wiesen 60,00 €
Acker 60,00 €
Weinberge 60,00 €
Wald 60,00 €
Aussiedlerhöfe (Betriebswohnung/Wohnteil i.S. des § 167
Bewertungsgesetz höchstens das Fünffache der jeweils
bebauten Fläche)
20,00 €

 

Die vorstehenden Richtwerte wurden vom Gutachterausschuss in der Sitzung vom 19.08.2009 ermittelt. Die Bodenrichtwerte werden hiermit öffentlich bekannt gemacht unter gleichzeitigem Hinweis darauf, dass eine Ausfertigung der Bodenrichtwertliste für jedermann zur Einsichtnahme auf dem Bürgermeisteramt Eberstadt, Zimmer 7 aufliegt.

Eberstadt, den 21.08.2009
- Geschäftsstelle des Gutachterausschusses -

Zur Erläuterung werden nachfolgende Begriffe definiert:

Baureifes Land
sind bebaubare Flächen, die in ortsüblicher Weise ausreichend erschlossen sind.

Rohbauland
sind nicht ausreichend erschlossene Flächen, die
a. in einem Bebauungsplan als Baugebiet festgesetzt sind, oder
b. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, für die ein solcher  
    Bebauungsplan nicht vorhanden ist, oder
c. in einem Gebiet liegen, für das die Gemeinde beschlossen hat, einen
    Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.

Bauerwartungsland
sind Flächen, die nicht unter Ziffer 1 und 2 fallen und
a. in einem Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind, oder
b. deren Bebauung, wenn kein Flächennutzungsplan besteht, nach der Verkehrsauf-
    fassung unter Berücksichtigung einer geordneten baulichen Entwicklung des
    Gemeindegebietes in absehbarer Zeit zu erwarten ist.

Die Richtwertkarte kann im Rathaus eingesehen werden.

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