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Förderung junger Familien bei der Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen

Artikel vom 11.03.2008

Förderung junger Familien bei der Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen

Im Sinne einer kinder- und familienfreundlichen Gemeinde sollen junge Familien bei der Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen ab 01.01.2008 gefördert werden, indem auf die jeweils festgesetzten Bauplatzpreise ein Nachlass, gestaffelt nach Zahl der Kinder, gewährt wird.

Dies hat der Gemeinderat in seiner Dezembersitzung einstimmig beschlossen.

Dabei wird auf den vom Gemeinderat festgesetzten Kaufpreis ein Nachlass, gestaffelt nach Zahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 14 Jahren, gewährt.

Der Nachlass beträgt bei einem Kind 1 % , bei zwei Kindern 2 % , bei drei Kindern 3 %, bei 4 und mehr Kindern 4 % des festgesetzten Kaufpreises.

Der Nachlass wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

  • Die Kinder leben im elterlichen Haushalt.
  • Das Wohngebäude ist zur Selbstnutzung bestimmt. Bei Weiterveräußerung innerhalb von 10 Jahren ist der Nachlass zurückzubezahlen.
  • Die Begünstigten verfügen noch nicht über eigenen Wohnraum.
  • Der Nachlass wird nach Fertigstellung und Bezug des Wohngebäudes ausbezahlt.
  • Zum Kreis der Begünstigten gehören Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften, Alleinerziehende sowie eheähnliche Gemeinschaften, die mindestens seit 3 Jahren bestehen.

Informationen über freie Bauplätze erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung, Frau Schnee unter Tel. 07134/9808-14.

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