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Artikel vom 03.09.2008
Was passiert mit den neuen Restmülltonnen beim Wohnungswechsel?
Der Landkreis Heilbronn hat von Oktober 2006 bis einschließlich Juni 2007 kostenfrei 146.000 graue Restmülltonnen in fünf verschiedenen Behältergrößen ausgegeben.
Am 30. Juni 2007 endete die kostenfreie Ausgabe der Restmülltonnen. Deshalb entfällt die in der Einführungsphase praktizierte Zuordnung der Mülltonne an das Haus. Die Restmülltonnen bleiben Eigentum des Landkreises Heilbronn. Seit Juli 2007 gilt bei einem Wohnungswechsel folgendes:
1. Umzug innerhalb des Landkreises Heilbronn: Restmülltonne mitnehmen
Bei Umzügen innerhalb des Landkreises Heilbronn können Eigentümer und auch Mieter die vom Landkreis ausgegebenen Restmülltonnen mitnehmen.
2. Zuzug in den Landkreis Heilbronn: Restmülltonne kaufen
Wer neu in den Landkreis Heilbronn zieht, kann sich seine Restmülltonne im Handel kaufen. Dies ist auch gerechtfertigt, weil die Tonnen aus Rücklagen finanziert wurden, die von den Bürgern in den zurückliegenden Jahren aufgebracht wurden.
3. Wegzug aus dem Landkreis Heilbronn: Restmülltonne am Haus lassen
Wer aus dem Landkreis wegzieht, darf die Tonne nicht mitnehmen, sondern muss die Restmülltonne des Landkreises Heilbronn am Haus stehen lassen.
Wer seine Restmülltonne in eine andere Größe tauschen möchte, kann die vom Landkreis eingerichtete Tauschbörse in Anspruch nehmen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Heilbronn bietet über die Internetseite an, Mülltonnen "von Privat zu Privat" zu tauschen (www.landkreis-heilbronn.de; Menü „Bürgerservice“; Untermenü „Tauschen und Verschenken“).
Bei den braunen Biotonnen hat sich durch die Umstellung auf neue Restmülltonnen nichts geändert. Die Biotonnen sind nicht kostenfrei. Sie müssen wie bisher im Handel gekauft werden.
Für Fragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung (Tel. 07131 / 994 -560 oder -148).
Ihr Landratsamt Heilbronn, Abfallwirtschaftsbetrieb