Über das ViBa können folgende Leistungen beantragt werden:
1. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
2. Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO
3. Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO
5. Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
6. Bauvoranfrage nach § 57 LBO
7. Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
8. Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO
9. Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO
10. Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO
11. Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
12. Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung
13. Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen