Bodenrichtwerte
Hinweis: Die unten angegebenen Bodenrichtwerte dienen nicht als Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer. Für die Angaben beim Eigentum von Grund, Boden und Gebäuden beim Finanzamt, sind ausschließlich die Werte von der offiziellen Homepage (Boris) unter folgendem Link zu nutzen:
Gemeinsamer Gutachterausschuss
Weinsberger Tal und Schozachtal bei der Stadt Weinsberg
Amtliche Bekanntmachung
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Weinsberger Tal und Schozachtal bei der Stadt Weinsberg Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020. Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 für den Bereich Weinsberger Tal und Schozachtal ermittelt und in der Sitzung am 11.11.2021 beschlossen. Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für unbebaute Grundstücke eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen eines Verkehrswertes vom Richtwert. Die aktuellen Bodenrichtwerte sind auf der Internetseite der Stadt Weinsberg unter www.weinsberg.de unter der Rubrik Rathaus und Service/Gutachterausschuss veröffentlicht. Diese werden dort in verschiedenen Kartenausschnitten mit Darstellung der aktuellen Bodenrichtwerte und einer tabellarischen Auflistung präsentiert. Die Bodenrichtwertkarten werden momentan überarbeitet und stehen demnächst zur Verfügung.
Weinsberg, den 11.11.2021
Klaus Grimmeißen stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses
In der nachstehenden Aufstellung sind die ermittelten Werte in €/m² angegeben.
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte
Aufgrund von § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung vom 11. Dezember 1989, jeweils in der aktuellen Fassung, sind die Bodenrichtwerte mindestens auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres zu ermitteln, in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen sowie dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen.
Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Gemeinde Eberstadt wird eine Kaufpreissammlung geführt. Aufgrund dieser Kaufpreissammlung sind für das Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes, mindestens jedoch für das Bauland, zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Bürgermeisteramt über die Bodenrichtwerte Auskunft verlangen.
Aufgrund der ergangenen gesetzlichen Bestimmungen hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Eberstadt am 09. August 2019 folgende Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2018 festgestellt.
Wohnbauflächen
1.1. Eberstadt - Kerngemeinde
Zone | Wohnbaufläche | Preis |
---|---|---|
Zone I | Baureifes Land inkl. Erschließungskosten | 250,00 Euro/m² |
Zone II | Baureifes Land inkl. Erschließungskosten | 300,00 Euro/m² |
Zone III | Baureifes Land inkl. Erschließungskosten | 325,00 Euro/m² |
Zone IV | Baureifes Land inkl. Erschließungskosten | 300,00 Euro/m² |
Zone VIII | Sondergebiet "Weinbau" Baureifes Land inkl. Erschließungskosten | 300,00 Euro/m² |
BEL EB | Bauerwartungsland | 45,00 Euro/m² |
1.2. Eberstadt - Teilort Hölzern
Zone | Wohnbaufläche | Preis |
---|---|---|
Zone V | Baureifes Land inkl. Erschließungskosten | 225,00 Euro/m² |
BEL Hö | Bauerwartungsland | 45,00 Euro/m² |
1.3. Eberstadt - Teilort Lennach-Buchhorn
Zone | Wohnbaufläche | Preis |
---|---|---|
Zone VII | Baureifes Land inkl. Erschließungskosten | 170,00 Euro/m² |
Zone BEL LE | Bauerwartungsland | 45,00 Euro/m² |
Bau- und Landwirtschaftsflächen
Gewerbliche Bauflächen und Landwirtschaftliche Nutzung
2. Gewerbliche Bauflächen
Zone | Baufläche | Preis |
---|---|---|
GE I | Gewerbliche Baufläche Baureifes Land inkl. Erschließungskosten | 80,00 Euro/m² |
3. Landwirtschaftliche Nutzung in der Gesamtgemeinde
Nutzung | Preis |
---|---|
Unland | 0,20 Euro/m² |
Wiesen | 1,00 Euro/m² |
Acker | 2,50 Euro/m² |
Weinberge | 6,00 Euro/m² |
Wald | 0,50 Euro/m² |
Streuobstwiesen | 2,50 Euro/m² |
Gartengrundstücke | 7,00 Euro/m² |
Aussiedlerhöfe (Betriebswohnung/Wohnteil i.S. des § 167 Bewertungsgesetz höchstens das Fünffache der jeweils bebauten Fläche) | 30,00 Euro/m² |
Privilegierte Nutzung im Außenbereich | 60,00 Euro/m² |
Zur Erläuterung werden nachfolgende Begriffe definiert
Baureifes Land
sind bebaubare Flächen, die in ortsüblicher Weise ausreichend erschlossen sind.
Rohbauland
sind nicht ausreichend erschlossene Flächen, die
- a. in einem Bebauungsplan als Baugebiet festgesetzt sind, oder
- b. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, für die ein solcher Bebauungsplan nicht vorhanden ist, oder
- c. in einem Gebiet liegen, für das die Gemeinde beschlossen hat, einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.
Bauerwartungsland
sind Flächen, die nicht unter Ziffer 1 und 2 fallen und
- a. in einem Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind, oder
- b. deren Bebauung, wenn kein Flächennutzungsplan besteht, nach der Verkehrsauffassung unter Berücksichtigung einer geordneten baulichen Entwicklung des Gemeindegebietes in absehbarer Zeit zu erwarten ist.
Die Richtwertkarte kann im Rathaus eingesehen werden.