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Eberstadt aus der Ferne

Grund & Boden

Scrollen & Entdecken

Bodenrichtwerte

Hinweis: Die unten angegebenen Bodenrichtwerte dienen nicht als Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer. Für die Angaben beim Eigentum von Grund, Boden und Gebäuden beim Finanzamt, sind ausschließlich die Werte von der offiziellen Homepage (Boris) unter folgendem Link zu nutzen:

Gemeinsamer Gutachterausschuss

Weinsberger Tal und Schozachtal bei der Stadt Weinsberg

Amtliche Bekanntmachung

Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Weinsberger Tal und Schozachtal bei der Stadt Weinsberg Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020. Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 für den Bereich Weinsberger Tal und Schozachtal ermittelt und in der Sitzung am 11.11.2021 beschlossen. Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für unbebaute Grundstücke eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen eines Verkehrswertes vom Richtwert. Die aktuellen Bodenrichtwerte sind auf der Internetseite der Stadt Weinsberg unter www.weinsberg.de unter der Rubrik Rathaus und Service/Gutachterausschuss veröffentlicht. Diese werden dort in verschiedenen Kartenausschnitten mit Darstellung der aktuellen Bodenrichtwerte und einer tabellarischen Auflistung präsentiert. Die Bodenrichtwertkarten werden momentan überarbeitet und stehen demnächst zur Verfügung.

Weinsberg, den 11.11.2021
Klaus Grimmeißen stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses

In der nachstehenden Aufstellung sind die ermittelten Werte in €/m² angegeben.

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte

Aufgrund von § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung vom 11. Dezember 1989, jeweils in der aktuellen Fassung, sind die Bodenrichtwerte mindestens auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres zu ermitteln, in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen sowie dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen.

Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Gemeinde Eberstadt wird eine Kaufpreissammlung geführt. Aufgrund dieser Kaufpreissammlung sind für das Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes, mindestens jedoch für das Bauland, zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Bürgermeisteramt über die Bodenrichtwerte Auskunft verlangen.

Aufgrund der ergangenen gesetzlichen Bestimmungen hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Eberstadt am 09. August 2019 folgende Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2018 festgestellt.

Wohnbauflächen

1.1. Eberstadt - Kerngemeinde

ZoneWohnbauflächePreis
Zone IBaureifes Land inkl. Erschließungskosten250,00 Euro/m²
Zone IIBaureifes Land inkl. Erschließungskosten300,00 Euro/m²
Zone IIIBaureifes Land inkl. Erschließungskosten325,00 Euro/m²
Zone IVBaureifes Land inkl. Erschließungskosten300,00 Euro/m²
Zone VIIISondergebiet "Weinbau" Baureifes Land inkl. Erschließungskosten300,00 Euro/m²
BEL EBBauerwartungsland45,00 Euro/m²

1.2. Eberstadt - Teilort Hölzern

ZoneWohnbauflächePreis
Zone VBaureifes Land inkl. Erschließungskosten225,00 Euro/m²
BEL HöBauerwartungsland45,00 Euro/m²

1.3. Eberstadt - Teilort Lennach-Buchhorn

ZoneWohnbauflächePreis
Zone VIIBaureifes Land inkl. Erschließungskosten170,00 Euro/m²
Zone BEL LEBauerwartungsland45,00 Euro/m²

Bau- und Landwirtschaftsflächen

Gewerbliche Bauflächen und Landwirtschaftliche Nutzung

2. Gewerbliche Bauflächen

ZoneBauflächePreis
GE IGewerbliche Baufläche Baureifes Land inkl. Erschließungskosten80,00 Euro/m²

3. Landwirtschaftliche Nutzung in der Gesamtgemeinde

NutzungPreis
Unland0,20 Euro/m²
Wiesen1,00 Euro/m²
Acker2,50 Euro/m²
Weinberge6,00 Euro/m²
Wald0,50 Euro/m²
Streuobstwiesen2,50 Euro/m²
Gartengrundstücke7,00 Euro/m²
Aussiedlerhöfe (Betriebswohnung/Wohnteil i.S. des § 167 Bewertungsgesetz höchstens das Fünffache der jeweils bebauten Fläche)30,00 Euro/m²
Privilegierte Nutzung im Außenbereich60,00 Euro/m²

Zur Erläuterung werden nachfolgende Begriffe definiert

Baureifes Land
sind bebaubare Flächen, die in ortsüblicher Weise ausreichend erschlossen sind.

Rohbauland
sind nicht ausreichend erschlossene Flächen, die

  • a. in einem Bebauungsplan als Baugebiet festgesetzt sind, oder
  • b. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, für die ein solcher Bebauungsplan nicht vorhanden ist, oder
  • c. in einem Gebiet liegen, für das die Gemeinde beschlossen hat, einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.

Bauerwartungsland
sind Flächen, die nicht unter Ziffer 1 und 2 fallen und

  • a. in einem Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind, oder
  • b. deren Bebauung, wenn kein Flächennutzungsplan besteht, nach der Verkehrsauffassung unter Berücksichtigung einer geordneten baulichen Entwicklung des Gemeindegebietes in absehbarer Zeit zu erwarten ist.

Die Richtwertkarte kann im Rathaus eingesehen werden.