Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Eberstadt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Eberstadt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Eberstadt aus der Ferne

Allgemeine Informationen

Scrollen & Entdecken

Allgemeine Informationen

„Kinder brauchen von Anfang an Wurzeln und Flügel. Sie brauchen das Vertrauen in uns als Erwachsene, die ihre Bedürfnisse befriedigen und gleichzeitig Schutz und Orientierung bieten und sie brauchen von uns das Vertrauen in sie – das Vertrauen, dass sie sich richtig entwickeln, dass sie einem inneren Plan der Entwicklung folgen, nach ihrem Tempo.“ Susanne Mierau

Die Gemeinde Eberstadt verfügt über zwei Kindertageseinrichtungen mit jeweils einer Krippengruppe. Eine Ganztagesgruppe gibt es nur im Kindergarten Schmalbach.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Bianca Ehmann, Sachgebietsleitung „Bildung und Betreuung“ oder an Frau Bettina Veitinger.

Anmeldeverfahren KiTa

Aufnahmefristen und Anmeldeverfahren KiTa

Für die Platzvergabe der KiTa- Plätze gelten in unserer Gemeinde zwei Stichtage, die für Sie als Eltern wichtig sind:

1. Stichtag

Gewünschte Aufnahme des Kindes zwischen 01.3. – 31.08. eines Jahres

Anmeldeformular bis spätestens 15.01. bei uns einreichen!

2. Stichtag

Gewünschte Aufnahme des Kindes zwischen 01.09. – 28./29.02. eines Jahres

Anmeldeformular bis spätestens 15.07. bei uns einreichen!

Bei der verbindlichen Vormerkung auf einen Betreuungsplatz verwenden Sie bitte das Formular „Anmeldeformular Kindergarten“. Sie können dieses Formular bei unseren Downloads kostenlos herunterladen.

Bitte füllen Sie dieses vollständig aus und geben es im Rathaus, persönlich bei Frau Veitinger oder mit Einwurf in den Briefkasten wieder ab.

Wurde die Anmeldung fristgerecht abgegeben, können wir Ihr Kind bei der Platzvergabe nach unserer Vergabekriterien berücksichtigen und Ihnen einen Kindergartenplatz zusagen.

Bei der Anmeldung ihres Kindes für einen Ganztagesplatz füllen Sie uns bitte zusätzlich die verbindliche Rückmeldung zur Berufstätigkeit aus.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen Bettina Veitinger Tel. 9808-18 oder Bianca Ehmann Tel. 9808-26 zur Verfügung.

Klare Struktur in der Kinderbetreuung

Klare Struktur in der Kinderbetreuung
 
Gemeinderat beschließt neue Regelungen, die im September 2025 in Kraft treten
 
Ab September 2025 gelten in Eberstadt neue Regelungen für die Elternbeiträge in den Kindertagesstätten. Der Gemeinderat hat die Anpassung auf Vorschlag der Verwaltung 
in der Sitzung am 17.12.2024 beschlossen, um die Beitragsstruktur zu vereinfachen und für Eltern besser nachvollziehbar zu gestalten. Ziel ist es, Verwirrung zu vermeidenund Transparenz zu schaffen.
 
Klare Altersstufen statt Zwischenlösungen
 

Aktuell gibt es unterschiedliche Beitragsmodelle, die zum Teil Unklarheiten auslösen können. 
Vor allem der sogenannte „AM -Beitrag" für Kinder im Alter von 2,5 bis 3 Jahren löste zuweilen Missverständnisse aus.
Manche Eltern fragten sich zum Beispiel, ob ihre Kinder bereits mit 2,5 Jahren in den Kindergarten wechseln könnten. 
In der Praxis wurden diese Kinder jedoch fast ausschließlich in Krippengruppen betreut, da ein Wechsel in den Ü3 -Bereich mit 2,5 Jahren meist nicht sinnvoll war.
Künftig entfallen solche Zwischenlösungen. Die Altersgrenzen sind jetzt klar geregelt: 
Kinder von 1 bis 3 Jahren besuchen die Krippe, während Kinder von 3 bis 6 Jahren in den Kindergarten wechseln. Diese Anpassung sorgt für eine bessere Planbarkeit, 
klare Abläufe und mehr Transparenz für alle Beteiligten. Elternbeiträge und Betreuungszeiten
Ab dem Kita -Jahr 2025/2026 gelten folgende Beitragsstufen und Betreuungszeiten, die sich nach dem Alter und der Betreuungsdauer richten:
 
• Ü3 - VÖ: Monatlicher Elternbeitrag für die VÖ -Gruppe mit Betreuungszeit bis 13.30 Uhr, 3-6-jährige Kinder
 
• Ü3 - Ganztag: Monatlicher Elternbeitrag für die Ganztagesbetreuung mit Betreuungszeit bis 15.00 Uhr, 3 -6 -jährige Kinder
 
• U3 - VÖ: Monatlicher Elternbeitrag für die VÖ -Gruppe mit Betreuungszeit bis 13.30 Uhr, 1-3-jährige Kinder
 
Diese neue Beitragsstruktur bietet Eltern eine verständliche Übersicht, gleichzeitig bleibt die Flexibilität erhalten, um in der Betreuung reagieren zu können

Kostenbeteiligung und Deckungsgrad
 
Die Elternbeiträge bleiben im Ü3 -Bereich weiterhin sozial gestaffelt. Wie bereits 2019 im Grundsatz beschlossen, orientieren sich die Gebühren an den  Empfehlungen der Fachverbände. Der Gemeinderat hat die  Gebühren für 2024/2025 und 2025/2026 bereits festgelegt und kommuniziert.
 
Trotz Gebühren tragen die Eltern nur einen Teil der Gesamtkosten. Aktuell decken die Elternbeiträge etwa 16 Prozent der Ausgaben für den Betrieb der Einrichtungen. 
Die Spitzenverbände empfehlen einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent.
 
Was bedeutet das für Eltern?

 
Die neuen Regelungen gelten ab September 2025. Eltern erhalten rechtzeitig alle notwendigen Informationen und können sich frühzeitig auf die Veränderungen einstellen. Gleichzeitig bietet die Verwaltung Beratung und Unterstützung, falls Fragen oder Unsicherheiten auftreten.
Kontakt bei Fragen: 
Bianca Ehmann unter Tel. 07139/9808-26 oder per Mail an bianca.ehmann@eberstadt.de