Richtige Bereitstellung der Abfallbehälter
Erstelldatum22.12.2025
SO STELLEN SIE IHRE TONNE RICHTIG ZUR LEERUNG BEREIT Ab Januar 2026 startet das neue Sammel- und Gebührensystem im Landkreis Heilbronn. Rest- und Bioabfallbehälter sind künftig mit einem IDENT-SYSTEM (CHIP) ausgestattet, das jede Leerung automatisch erfasst. Bisher verwendete Müllmarken und Banderolen entfallen dadurch vollständig. DAS BEUDETET AB JANUAR 2026: > Beim Restabfall ist jede Leerung kostenpflichtig. TIPP: Stellen Sie die Restabfalltonne nur dann zur Abfuhr bereit, wenn diese tatsächlich voll ist. > Steht ein Behälter an der Straße oder am Gehweg, wird er geleert, unabhängig vom Füllstand des Behälters. Möchten Sie keine Leerung in Anspruch nehmen, sorgen Sie bitte dafür, dass der Behälter nicht an der Straße oder am Gehweg zur Abfuhr bereitsteht. > Kann nicht eindeutig erkannt werden, ob ein Behälter zur Leerung bereitgestellt wurde, wird er geleert und die Leerung abgerechnet.
Ab Januar 2026 startet das neue Sammel- und Gebührensystem im Landkreis Heilbronn.
SO STELLEN SIE IHRE TONNE RICHTIG ZUR LEERUNG BEREIT
Ab Januar 2026 startet das neue Sammel- und Gebührensystem im Landkreis Heilbronn. Rest- und Bioabfallbehälter sind künftig mit einem IDENT-SYSTEM (CHIP) ausgestattet, das jede Leerung automatisch erfasst. Bisher verwendete Müllmarken und Banderolen entfallen dadurch vollständig.
DAS BEUDETET AB JANUAR 2026:
- Beim Restabfall ist jede Leerung kostenpflichtig. TIPP: Stellen Sie die Restabfalltonne nur dann zur Abfuhr bereit, wenn diese tatsächlich voll ist.
- Steht ein Behälter an der Straße oder am Gehweg, wird er geleert, unabhängig vom Füllstand des Behälters. Möchten Sie keine Leerung in Anspruch nehmen, sorgen Sie bitte dafür, dass der Behälter nicht an der Straße oder am Gehweg zur Abfuhr bereitsteht.
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Kann nicht eindeutig erkannt werden, ob ein Behälter zur Leerung bereitgestellt wurde, wird er geleert und die Leerung abgerechnet.
ABFALLGEBÜHREN AB JANUAR 2026
Die Abfallgebühr für Privathaushalte setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:
- einer personenbezogenen Jahresgebühr je Grundstück, die sich nach der Anzahl der dort mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen richtet,
- einer behälterbezogenen Jahresgebühr für Bioabfall, abhängig von der Behältergröße,
- sowie einer Leerungsgebühr für Restabfall.
FÜR JEDE RESTABFALLTONNE (60, 120 UND 240 LITER) GILT:
- 12 Mindestleerungen pro Jahr sind verpflichtend zu bezahlen.
- Der Abfuhrrhythmus bleibt unverändert weiterhin zweiwöchentlich. Sie entscheiden selbst, wie oft Sie Ihre Tonne zur Abfuhr bereitstellen (maximal 26 Leerungen pro Jahr möglich).
- Jede Leerung kostet gleich viel, abhängig von der Behältergröße.
- Zusätzliche Leerungen über die Mindestleerungen hinaus werden gesondert berechnet.
BEI 1,1 M³ CONTAINERN GELTEN JE NACH ABHOLRHYTHMUS:
- 6 Mindestleerungen (vierwöchentlich)
- 12 Mindestleerungen (zweiwöchentlich)
- 24 Mindestleerungen (wöchentlich)
ABRECHNUNG UND ZUORDNUNG DER BEHÄLTER
- Die Abrechnung erfolgt nach Anzahl der Leerungen, nicht nach Gewicht.
- Jeder Rest- und Bioabfallbehälter hat eine individuelle Behälternummer. Diese wird mit der Anzahl der Leerungen im Gebührenbescheid je Behälter aufgeführt.
- Den Gebührenbescheid erhalten wie bisher die Gebührenschuldner (Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen).
ABFALLBEHÄLTER | ABFUHRRHYTHMUS | JÄHRLICHE GRUNDGEBÜHR | MINDEST- LEERUNGEN | LEERUNGSGEBÜHR JE LEERUNG | |
60 Liter | Restabfall | 2-wöchentlich | 40,80 € | 12 | 3,40 € |
120 Liter | Restabfall | 2-wöchentlich | 64,80 € | 12 | 5,40 € |
240 Liter | Restabfall | 2-wöchentlich | 114,00 € | 12 | 9,50 € |
1.100 Liter | Restabfall | wöchentlich | 1.044,00 € | 24 | 43,50 € |
1.100 Liter | Restabfall | 2-wöchentlich | 522,00 € | 12 | 43,50 € |
1.100 Liter | Restabfall | 4-wöchentlich | 261,00 € | 6 | 43,50 € |
60 Liter | Bioabfall | 2-wöchentlich (wöchentlich von Mitte Juni bis Mitte August) | 26,40 € | Beim Bioabfall werden keine Leerungsgebühren und auch keine Mindestleerungen berechnet. | |
120 Liter | Bioabfall | 36,00 € | |||
240 Liter | Bioabfall | 56,40 € | |||
240 Liter | Blaue Tonne | 4-wöchentlich | kostenlos | ||
240 Liter | Gelbe Tonne | 4-wöchentlich | kostenlos | ||
1.100 Liter | Gelbe Tonne | 4-wöchentlich | kostenlos | ||
Informationen zu den ABFALLGEBÜHREN FÜR BETRIEBE finden Sie auf unserer Internetseite unter:
www.aw-landkreis-heilbronn.de/gebuehren-2026
ABFALLWIRTSCHAFTLANDKREISHEILBRONN
Landratsamt Heilbronn I Lerchenstraße 40 74072 Heilbronn
E-Mail: abfallwirtschaft(@)landratsamt-heilbronn.deI Tel.: 07131 994-360

