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Eberstadt aus der Ferne

Neuigkeiten

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Wasserzähler Turnuswechsel

Erstelldatum27.05.2026

Zur Zeit werden in Eberstadt turnusgemäß die Wasserzähler ausgetauscht. Beauftragt ist mit den Arbeiten die Fa. Fahrbach GmbH aus Stuttgart

Austausch von Wasserzählern im Jahr 2026

Zur korrekten Erfassung und Abrechnung des Wasserverbrauchs jedes einzelnen Abnehmers sowie zur Ermittlung des gesamten Wasserverbrauchs aller Wasserabnehmer sind alle Hausanschlüsse in unserer Gemeinde mit Wasserzählern versehen. Diese dienen darüber hinaus zur Ermittlung und Erhebung der Wassergebühren.

Die Gemeinde Eberstadt ist zum Austausch von älteren Wasserzählern verpflichtet. Dieser Austausch ist nach dem Eichgesetz alle 6 Jahre erforderlich. Für diesen Austausch gelten die folgenden Bestimmungen:

1.  Die Wasserzähler werden von der Gemeinde kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie bleiben im Eigentum und in der Unterhaltung der Gemeinde. Für jeden Wasserzähler ist eine jährliche Gebühr zu entrichten, die in der erhobenen Grundgebühr enthalten ist. Die Grundgebühr ist durch die Wasserabgabesatzung bestimmt.

2.  Die Kosten des Einbaus trägt die Gemeinde. Sollten jedoch noch andere Installationen notwendig werden (z.B. Einbau eines Anschlussbügels oder Austausch des Rückflussverhinderers), gehen diese Kosten zu Lasten des Grundstückseigentümers.

3.  Der Einbau der Wasserzähler erfolgt durch die von der Gemeinde beauftragte Firma, die sich für den Einbau der Zähler zur Verfügung gestellt und zugesichert haben, die Arbeiten fach-, und termingerecht auszuführen.

Es ist dies:

- Fa. Hermann Fahrbach GmbH, Schulze-Delitzsch-Str. 32, 70565 Stuttgart,
Tel. 0711-7801021

Die Gemeinde Eberstadt beauftragt den genannten Handwerker im Jahr 2026 mit dem jeweiligen Austausch. Der Wasserzähleraustausch erfolgt nach den geltenden Normvorschriften. Über evtl. notwendig werdende Änderungen in der Installation informiert Sie der Handwerker.

Der beauftragte Handwerker wird zwecks Terminabsprache direkt auf Sie zukommen. Wir dürfen Sie bitten, dem von der Gemeinde beauftragten Handwerker bei seiner Tätigkeit zu unterstützen und ggf. die entsprechenden Messeinrichtungen zugänglich zu machen.