Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Eberstadt aus der Ferne

Neuigkeiten

Scrollen & Entdecken

Sicht- und Verkehrsbehinderungen durch Hecken, Sträucher und Anpflanzungen

Erstelldatum30.09.2026

Auch in der laublosen Jahreszeit ragen Hecken, Sträucher und Äste teilweise in den öffentlichen Verkehrsraum und können die Sicht sowie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Dies wird immer wieder an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet festgestellt. Bitte nutzen Sie die Wintermonate, um Anpflanzungen auf Ihrem Grundstück großzügig zurückzuschneiden. Stärkere Rückschnitte sind in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar möglich. Vom 1. März bis einschließlich 30. September dürfen nur schonende Pflegeschnitte vorgenommen werden, soweit diese aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch das Wachstum im Frühjahr. Ihre Gemeindeverwaltung