Sicht- und Verkehrsbehinderungen durch Hecken, Sträucher und Anpflanzungen
Erstelldatum30.09.2026
Auch in der laublosen Jahreszeit ragen Hecken, Sträucher und Äste teilweise in den öffentlichen Verkehrsraum und können die Sicht sowie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Dies wird immer wieder an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet festgestellt. Bitte nutzen Sie die Wintermonate, um Anpflanzungen auf Ihrem Grundstück großzügig zurückzuschneiden. Stärkere Rückschnitte sind in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar möglich. Vom 1. März bis einschließlich 30. September dürfen nur schonende Pflegeschnitte vorgenommen werden, soweit diese aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch das Wachstum im Frühjahr. Ihre Gemeindeverwaltung

