Im Detail
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 für den Bereich Weinsberger Tal und Schozachtal ermittelt
Amtliche Bekanntmachung
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 für den Bereich Weinsberger Tal und Schozachtal ermittelt und in der Sitzung am 22.11.2023 beschlossen.
Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für unbebaute Grundstücke eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen eines Verkehrswertes vom Richtwert.
Die Bodenrichtwerte sind auf der Internetseite der Gutachterausschüsse / Boris BW gutachterausschuesse-bw.de veröffentlicht. Die aktuellen Bodenrichtwerte zum 01.01.2023 sind unter „Boris BW“ abrufbar.
Weinsberg, den 22.11.2023