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Eberstadt aus der Ferne

Bodenrichtwerte

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Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn

Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn

Mit Wirkung vom 01. Januar 2024 fusionierten der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Eppingen und der Gemeinsame Gutachterausschuss Weinsberger Tal/Schozachtal. Seit dem 01. Januar 2024 trägt dieser den neuen Namen „Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn“.

Neben der Gemeinde 74246 Eberstadt sind insgesamt 27 weitere Städte und Gemeinden Mitglieder dieses Ausschusses:

  • Abstatt
  • Beilstein
  • Brackenheim
  • Cleebronn
  • Ellhofen
  • Eppingen
  • Flein
  • Gemmingen
  • Güglingen
  • Ilsfeld
  • Ittlingen
  • Kirchardt
  • Lauffen am Neckar

 

  • Lehrensteinsfeld
  • Leingarten
  • Löwenstein
  • Massenbachhausen
  • Neckarwestheim
  • Nordheim
  • Obersulm
  • Pfaffenhofen
  • Schwaigern
  • Talheim
  • Untergruppenbach
  • Weinsberg
  • Wüstenrot
  • Zaberfeld.

 

Zentraler Ansprechpartner für Angelegenheiten rund um den Gutachterausschuss ist die Geschäftsstelle, welche ihren Sitz bei der Stadt Eppingen hat. Die Geschäftsstelle ist für die Erstellung von Verkehrswertgutachten, Ermittlung von Bodenrichtwerten und der Auswertung verschiedener Marktdaten zuständig.

Die gesetzlichen Grundlagen der Tätigkeiten des gemeinsamen Gutachterausschusses sind die §§ 192 ff. BauGB, die Gutachterausschussverordnung sowie die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Kontakt:

Große Kreisstadt Eppingen

Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn

Marktplatz 1, 3, 5

75031 Eppingen

Tel. 07262/920-1254

Mail: gutachterausschuss(@)eppingen.de

 

Besucheradresse:

Brettener Straße 51

75031 Eppingen

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Eppingen(hier).

Kostenfreie Bodenrichtwertauskünfte ab dem Stichtag 01.01.2022 erhalten Sie unter dem Portal BORIS-BW.

Bodenrichtwerte für das Zuständigkeitsgebiet des gemeinsamen Gutachterausschusses

Der Gutachterausschuss hat in seinen Sitzungen vom 25. und 26.02.2026 folgende Beschlüsse gefasst:

1. städtebauliche Bodenrichtwerte zum 01.01.2025

2. Korrektur steuerliche Bodenrichtwerte 01.01.2022

3. Fortschreibung steuerliche Bodenrichtwerte 01.01.2025

Gemäß § 196 des Baugesetzbuches sind für jedes Gemeindegebiet auf Basis der Kaufpreissammlung durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes zu ermitteln. Bei bebauten Grundstücken sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Die Bodenrichtwerte sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeweils zum Anfang eines jeden ungeraden Kalenderjahres zu ermitteln. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung können Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert bewirken.

Zur Ermittlung der durchschnittlichen Bodenrichtwerte wurden die gesamten Stadtgebiete sowie die Stadtteile in sogenannte Richtwertzonen eingeteilt, in denen im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Ebenfalls wurden die Richtwerte für Landwirtschaftsflächen und Sonderflächen (Acker, Wiese, Weinberg, Wald, etc.) festgelegt.

Beschluss „städtebauliche BRW“ zum Stichtag 01.01.2025

Bitte beachten Sie, dass diese Bodenrichtwerte nicht für die Grundsteuer herangezogen werden. Das Finanzamt wurde über die neuen Bodenrichtwerte sowie Bodenrichtwertkartenänderungen informiert.

Der Gutachterausschuss hat neue Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2025 beschlossen. Die Änderungen sind im Portal BORIS-BW unter der Kachel „BORIS-BW“ einzusehen.

Beschluss über Korrekturen zum Stichtag 01.01.2022 „steuerliche Bodenrichtwerte“

Der Gutachterausschuss hat Korrekturen der Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen. Die Änderungen sind im Portal BORIS-BW „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ einzusehen.

Beschluss über Fortschreibungen zum Stichtag 01.01.2025 „steuerliche Bodenrichtwerte“

Der Gutachterausschuss hat Fortschreibungen der Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2025 beschlossen. Diese beziehen sich auf die Wertverhältnisse zum Feststellungsstichtag 01.01.2022. Die Änderungen sind im Portal BORIS-BW „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ einzusehen.

Auskunft über die Richtwerte erhalten Sie kostenfrei über das Portal BORIS-BW unter www.gutachterausschuesse-bw.de. Die Richtwerte können ab sofort für die Dauer eines Monats in der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadtverwaltung Eppingen, Brettener Straße 51, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses telefonisch 07262 920 1254 oder per Mail gutachterausschuss@eppingen.de.