"Wir suchen: Erzieher/in /pädagogoische Fachkraft (m/w/d) als Vertretungskraft in Vollzeit"
Wo bist du?!
Wir suchen für unser Team der
Kita Schmalbach in Eberstadt
(ca. 3.200 Einwohner), je
eine/n Erzieher/in/pädagogische Fachkraft
(m/w/d) vorzugsweise in Vollzeit, Teilzeit denkbar
für unsere Krippenkinder (Öffnungszeiten 7:30 - 13:30 Uhr)
für unsere Kinder im Alter über 3 Jahren
(Öffnungszeiten 7:00 - 15:00 Uhr)
Was erwartet dich?
- eine 5-gruppige Kita mit teiloffenem Konzept
- ein Team, das sich auf dich freut, ein gutes Arbeitsklima
- ein sicherer Arbeitsplatz mit allen Leistungen des öffentlichen Dienstes
u.a. Jahressonderzahlung, betriebliche Altersversorgung
- ein jährlicher Planungstag und ein gemeinsamer Fortbildungstag
- Fahrradleasing und Ladestation für E-Bike an der Kita Schmalbach
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer Eingruppierung nach Tarif
TVöD SuE sowie fl exibler Stufenzuordnung
Was erwarten wir?
- eine Qualifi kation als staatlich anerkannte/r Erzieher/in, Kinderpfl eger/
in oder andere Qualifi kation nach § 7 KiTaG
- Teamfähigkeit, Eigeninitiative, Einfühlungsvermögen, Zuverlässigkeit
und Offenheit für Neues
- eine wertschätzende Haltung und systemische Arbeitsweise
Du bist interessiert?
Dann komm zu uns! Wir freuen uns auf deine Bewerbung per
E-Mail an personalamt@eberstadt.de oder schriftlich an die
Gemeindeverwaltung, Hauptstr. 39, 74246 Eberstadt. Bitte schick uns
keine Originale auf dem Postweg, da wir nach Abschluss des Auswahl-
verfahrens alle Unterlagen vernichten.
Du möchtest über uns noch mehr erfahren?
Dann ruf bei uns im Rathaus Hauptamtsleiterin Viola Wiedmann, Tel.
07134/9808-14 an oder komm einfach bei ihr vorbei. Sie freut sich über
dein Interesse. Alternativ schau mal rein:
www.eberstadt.de.
Informationen für Bewerber
Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Für die Gemeinde Eberstadt ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-/ Beschäftigen-/ Praktikantenverhältnisses ist § 15 Landesdatenschutzgesetz in Verbindung mit dem §§ 83 bis 85 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg.