Stellenauschreibung Bauhofmitarbeiter (m/w/d)
Erstelldatum17.03.2025
Wir, die Gemeinde Eberstadt (ca. 3.200 Einwohner), eine durch Weinbau geprägte liebenswerte Gemeinde, suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Bauhofmitarbeiter (m/w/d) Ihre Aufgaben umfassen die klassischen handwerklichen Tätigkeiten eines Bauhofs u.a. Grünpflege, Gewässerpflege, Winterdienst, Greenkeeper
Bauhofmitarbeiter (m/w/d)
Ihre Aufgaben umfassen die klassischen handwerklichen Tätigkeiten eines Bauhofs u.a. Grünpflege, Gewässerpflege, Winterdienst, Greenkeeper
Sie erwartet
- ein erfahrenes engagiertes Bauhofteam, wertschätzendes Arbeitsklima
- ein sicherer Arbeitsplatz mit allen Leistungen des öffentlichen Dienstes
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis auf Grundlage des TVöD
- eine leistungsgerechte Vergütung im TVöD
- Aufstiegsmöglichkeiten nach Bewährung möglich
Wir erwarten
- eine Ausbildung mit handwerklichem Abschluss, vorzugsweise zum/zur Garten- und Landschaftsgärtner/in, Florist/In, Greenkeeper
- Teamfähigkeit, Lust gemeinsam etwas zu bewegen
- Bereitschaft außerhalb der üblichen Dienstzeiten (z.B. Winterdienst) zu arbeiten
- Führerschein Klasse B, von Vorteil ist zusätzlich die Klasse C
Sie sind interessiert? Dann kommen Sie zu uns!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an die Gemeinde Eberstadt, Hauptstraße 39, 74246 Eberstadt, gerne auch per Mail im PDF-Format an personalamt(@)eberstadt.de unter dem Stichwort „Bauhof“. Bitte reichen Sie keine Originale ein, da Ihre Unterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nicht zurückgesendet werden. Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach EU-DSGVO entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter „Stellenangebote“.
Weitere Informationen über unsere Gemeinde entnehmen Sie bitte der Internetseite www.eberstadt.de
Informationen für Bewerber
Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Für die Gemeinde Eberstadt ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-/ Beschäftigen-/ Praktikantenverhältnisses ist § 15 Landesdatenschutzgesetz in Verbindung mit dem §§ 83 bis 85 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg.

