Eberstadt
Aktuelles

Bitte Beachten:
Am Montag, 03.04.23 und am Dienstag 04.04.23 ist die Weinsberger Straße L 1036, am Kreisverkehr Eberstadt, wegen Staßenbauarbeiten – Korrekturen am Straßenbelag -, halbseitig gesperrt. Der Verkehr wird durch eine Ampelschaltung geregelt.

Wir bilden aus
Die Gemeinde Eberstadt bietet folgende Ausbildungsplätze ab 1.9.2023 an:
- Anerkennungspraktikum Erzieherin, Erzieher (m/w/d) in der Kita Weidengrund (Dauer 1 Jahr)
- Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zur Erzieherin, zum Erzieher in unserer Kita Schmalbach (Dauer 3 Jahre)
- FSJ (Freiwilliges soziales Jahr) in unseren Kitas (Dauer 1 Jahr)
Fragen zu den einzelnen Ausbildungen beantwortet Ihnen gerne Frau Viola Wiedmann, Tel. 07134/980814.
Bei Interesse freuen wir uns auf eine Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugnissen an personalamt@eberstadt.de.

Pass- und Personalausweiswesen // Informationen und Hinweise des BMI zur Neuauflage der Broschüre für Bürgerinnen und Bürger
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Neuauflage der Broschüre für Bürgerinnen und Bürger ("Ihr Personalausweis - sicher, einfach, digital", Stand Februar 2023) abgeschlossen und die Druckdaten der neuen Version der Broschüre auf dem Personalausweisportal bereitgestellt: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/service/informationsbroschuere/informationsbroschuere_node.html.

Schöffenwahl für das Geschäftsjahr 2024 - 2028
Formular Schöffenwahl für das Geschäftsjahr 2024 - 2028
Blaue Tonne – Recycling leicht gemacht
Altpapier und Kartonagen sind bedeutende Rohstoffe und können zur Herstellung neuer Produkte verwendet werden. Denn Papierfasern sind bis zu sechsmal wiederverwertbar. Verglichen mit der Herstellung von frischen Papierfasern aus Holz spart der Recyclingprozess 60 % Energie und 70 % Wasser ein.
Über 100 000 Abfallgebührenbescheide werden zugestellt – Antworten auf häufige Fragen im Internet abrufbar
Ab dem 23. März erhalten alle Grundstückseigentümer im Landkreis Heilbronn die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2023. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre kann sicher gesagt werden, dass die Telefone des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landratsamtes mehrere Tage fast ständig belegt sein werden.

Abfallkalender 2023
Der Abfallkalender 2023 wurde mit dem ersten Amtsblatt KW 2 an alle Haushalte verteilt.
Den Abfallkalender, die Sperrmüllkarte zum Downloaden und weiter Informationen finden Sie hier: Bitte anklicken.
Geflügelpest erreicht den Landkreis Heilbronn Stallpflicht für Geflügelhaltungen gilt ab 19. Februar 2023
In Möckmühl wurde am 16. Februar 2023 eine tote Möwe an der Kläranlage aufgefunden. Die Untersuchungen führten zu dem Verdacht, dass das Tier an der Geflügelpest verendet ist. Zum Schutz der Geflügelbestände hat das Landratsamt ein landkreisweites Aufstallungsgebot, also die Pflicht für Geflügelhalter ihre Tiere im Stall zu halten, ab Sonntag, 19. Februar, bis vorläufig 31. März 2023, angeordnet.Die entsprechende Allgemeinverfügung mitsamt ihren Maßnahmen ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen abrufbar.

Umtauschpflicht für Führerscheine Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 bis zum 19. Januar 2023 umtauschen
Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 sind bis Donnerstag, 19. Januar 2023 dazu verpflichtet, einen Antrag auf Umtausch des alten Papierführerscheins in einen EU-Kartenführerschein zu stellen. Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Heilbronn fordert daher alle Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1959 bis 1964, die noch einen grauen, rosa oder DDR-Papierführerschein besitzen, dazu auf, den Antrag auf Umtausch beim Rathaus ihres Wohnorts einzureichen. Mitzubringen sind der alte Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Antragsformular ist im Rathaus erhältlich. Ab Freitag, 20. Januar 2023 beginnt die Frist für den Führerscheinumtausch für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. Weitere Informationen sind unter www.landkreis-heilbronn.de/fuehrerscheinumtausch abrufbar.

Fahrplanwechsel am Sonntag, den 11.12.2022
Einen Überblick über die Änderungen zum Fahrplanwechsel 2022/2023 finden Sie unter der Rubrik Fahrpläne/Fahrplanwechsel auf unserer Website www.h3nv.de.

Angebot der Spätverbindung auf den Linien S41 und S42 an Wochenenden wird verlängert
Attraktive Bahnverbindung für Nachtschwärmer: Die zusätzliche Fahrt der Linie S41/S42, die an Wochenenden zwischen Heilbronn und Mosbach bzw. Sinsheim verkehrt, geht in die Verlängerung. Die Spätverbindung wurde im Zuge des Mobilitätspaktes Heilbronn/Neckarsulm geschaffen, um das ÖPNV-Angebot in der Region noch attraktiver zu machen und Nachtschwärmer sicher nach Hause zu bringen. Finanziert wird sie vom Land Baden-Württemberg sowie dem Landkreis Heilbronn und dem Neckar-Odenwald-Kreis.
Informationen zu den Ankunfts- und Abfahrtszeiten können in der elektronischen Fahrplanauskunft der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) unter www.avg.info, des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) unter www.vrn.de und der Nahverkehrsgesellschaft des Landes (NVBW) www.nvbw.de abgerufen werden.

Parkplatzkonzeption für Eberstadt
Die Gemeinde Eberstadt hat eine Parkplatzkonzeption für die Hauptstraße, die Gellmersbacher Straße und die Neuenstädter Straße erstellt, um den Straßenverkehr insgesamt sicherer zu machen und die gesamte Länge der Straßen für den ruhenden Verkehr besser auszunutzen. Die Konzeption für die Straßen finden Sie unten. Eingaben oder Anfragen zur Konzeption nimmt das Rathaus gerne entgegen.
Wir befinden uns im Moment im Realitätscheck. Eine Verkehrsschau im Sommer wird feststellen, ob die einzelnen Parkplätze der Verkehrsrealität standhalten können.

Eberstadt macht sich startklar für die Zukunft

Aufruf zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine
Die Nachrichten und Bilder aus der Ukraine schockieren uns alle. Jeden Tag kommen mehr Geflüchtete aus der Urkaine in Deutschland an. Meist handelt es sich um Frauen mit Kindern. Der Landkreis HN mit seinen 46 Kommunen möchte Unterstützung leisten, diesen Menschen zu helfen und sie aufzunehmen.
Hier sind wir auf die Hilfe der Bürgerschaft angewiesen: Wenn Sie über leerstehenden Wohnraum verfügen, melden Sie sich bitte umgehend im Rathaus Eberstadt unter 07134/9808-15 oder per E-Mail an info@eberstadt.de das Rathausteam steht mit Rat und Tat zur Verfügung und kümmert sich um die Koordination der Unterkünfte.
Weitere Informationen können auch auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-heilbronn.de bezogen werden.
Bitte helfen Sie mit, das unverschuldete Leid der Menschen aus der Ukraine etwas zu lindern.
Das Landratsamt informiert
Große Mietobjekte zur Unterbringung von geflüchteten Menschen gesucht
Landratsamt richtet Hotline ein Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
Der Landkreis Heilbronn hat für Fragen rund um das Thema Geflüchtete aus der Ukraine eine Info-Hotline eingerichtet. Die Info-Hotline des Landkreises ist unter 07131 994-1140 zu erreichen und von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 13:30 und 16 Uhr besetzt.

Müllmarkenverkauf 2023 ab 01. Dezember 2022 in der Weinlodge am Geissberg/ Blumencafe
Die neuen Müllmarken gibt es ab dem 1. Dezember 2022.
Seit dem 01.02.2022 findet der Müllmarkenverkauf bei Familie Schweikert statt. Das Blumencafe hat folgende Öffnungszeiten: Mittwoch - Freitag 14.30 - 18.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung ( Tel. 07134 / 916061)
Die Müllmarken bekommt man bequem auch online beim Landratsamt unter www.muellmarken-landkreis-heilbronn.de.


Verbund Pflegehilfe
Booster-Impfung für Pflegebedürftige & Senioren: Das müssen Sie wissen
Aktuelles

Landesfamilienpass
Die Gutscheine für das Jahr 2023 für den Landesfamilienpass sind ab sofort erhältlich.
Internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz Stufe 3+
Die Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn ist aktuell deutschlandweit eine von wenigen Zulassungsstellen im Testbetrieb für das Projekt i-Kfz Stufe 3+ (internetbasierte Fahrzeugzulassung).

Grundsteuerreform
Entsorgungszentrum Eberstadt
Änderung der Öffnungszeiten am Samstag

Eberstädter Wochenmarkt
Frische - Qualität - Vielfalt – Kompetenz
Kostenfreie EnergieSTARTberatung – Termine April 2023
Heizungsaustausch, Energetische Sanierung, unübersichtliche Fördermöglichkeiten, komplizierte Gesetze und Vorschriften? Was muss ich beachten?

Fortschreibung Lärmaktionsplan Eberstadt
Obwohl der Lärmaktionsplan der Gemeinde Eberstadt noch nicht alt ist, muss er schon überprüft werden.
Wie bei der Entstehung des Lärmaktionsplans, kann die Bürgerschaft auch an der Überprüfung mitwirken. Die erforderlichen Unterlagen und Schaubilder finden Sie hier auf der Homepage, oder im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten.