Grund & Boden
Bitte Beachten! Für den aktuellen Grundsteuerbescheid gelten auschließlich die Bodenrichtwerte die Sie unter: https://www.bodenrichtwerte-boris.de/boris-d/?lang=de bekommen.
Grundsteuer A Land und Fortswirtschaft
Bodenrichtwerte
Hinweis: Die unten angegebenen Bodenrichtwerte dienen nicht als Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer. Für die Angaben beim Eigentum von Grund, Boden und Gebäuden beim Finanzamt, sind ausschließlich die Werte von der offiziellen Homepage (Boris) unter folgendem Link zu nutzen:
www.gutachterausschuesse-bw.de
Gemeinsamer Gutachterausschuss
Weinsberger Tal und Schozachtal
bei der Stadt Weinsberg
Amtliche Bekanntmachung
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Weinsberger Tal und Schozachtal bei der Stadt Weinsberg
Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 für den Bereich Weinsberger Tal und Schozachtal ermittelt und in der Sitzung am 11.11.2021 beschlossen.
Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für unbebaute Grundstücke eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen eines Verkehrswertes vom Richtwert.
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind auf der Internetseite der Stadt Weinsberg unter www.weinsberg.de unter der Rubrik Rathaus und Service/Gutachterausschuss veröffentlicht. Diese werden dort in verschiedenen Kartenausschnitten mit Darstellung der aktuellen Bodenrichtwerte und einer tabellarischen Auflistung präsentiert.
Die Bodenrichtwertkarten werden momentan überarbeitet und stehen demnächst zur Verfügung.
Weinsberg, den 11.11.2021
Klaus Grimmeißen stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses
In der nachstehenden Aufstellung sind die ermittelten Werte in €/m² angegeben.
1. Wohnbauflächen 1.1. Eberstadt - Kerngemeinde | |||
Zone I | Wohnbaufläche: Baureifes Land inkl. Erschließungskosten | 250,00 Euro/m² | |
Zone II | Wohnbaufläche: | 300,00 Euro/m² | |
Zone III | Wohnbaufläche: | 325,00 Euro/m² | |
Zone IV | Wohnbaufläche: | 300,00 Euro/m² | |
Zone VIII | Wohnbaufläche: | 300,00 Euro/m² | |
BEL EB | Wohnbaufläche: | 45,00 Euro/m² |
1.2. Eberstadt - Teilort Hölzern | ||
Zone V | Wohnbaufläche: | 225,00 Euro/m² |
BEL Hö | Wohnbaufläche: | 45,00 Euro/m² |
1.3. Eberstadt - Teilort Lennach-Buchhorn | ||
Zone VII | Wohnbaufläche: | 170,00 Euro/m² |
Zone BEL LE | Wohnbaufläche: | 45,00 Euro/m² |
2. Gewerbliche Bauflächen
GE I | Gewerbliche Baufläche | 80,00 Euro/m² |
3. Landwirtschaftliche Nutzung in der Gesamtgemeinde
Unland | 0,20 Euro/m² |
Wiesen | 1,00 Euro/m² |
Acker | 2,50 Euro/m² |
Weinberge | 6,00 Euro/m² |
Wald | 0,50 Euro/m² |
Streuobstwiesen | 2,50 Euro/ m² |
Gartengrundstücke | 7,00 Euro / m² |
Aussiedlerhöfe (Betriebswohnung/Wohnteil i.S. des § 167 Bewertungsgesetz höchstens das Fünffache der jeweils bebauten Fläche) | 30,00 Euro/m² |
Privilegierte Nutzung im Außenbereich | 60,00 Euro/ m² |
Zur Erläuterung werden nachfolgende Begriffe definiert
Baureifes Land
sind bebaubare Flächen, die in ortsüblicher Weise ausreichend erschlossen sind.
Rohbauland
sind nicht ausreichend erschlossene Flächen, die
- a. in einem Bebauungsplan als Baugebiet festgesetzt sind, oder
- b. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, für die ein solcher Bebauungsplan nicht vorhanden ist, oder
- c. in einem Gebiet liegen, für das die Gemeinde beschlossen hat, einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.
Bauerwartungsland
sind Flächen, die nicht unter Ziffer 1 und 2 fallen und
- a. in einem Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind, oder
- b. deren Bebauung, wenn kein Flächennutzungsplan besteht, nach der Verkehrsauffassung unter Berücksichtigung einer geordneten baulichen Entwicklung des Gemeindegebietes in absehbarer Zeit zu erwarten ist.
Die Richtwertkarte kann im Rathaus eingesehen werden.