Grund & Boden

Grund  & Boden

Bitte Beachten! Für den aktuellen Grundsteuerbescheid gelten auschließlich die Bodenrichtwerte die Sie unter: https://www.bodenrichtwerte-boris.de/boris-d/?lang=de bekommen.

Grundsteuer A Land und Fortswirtschaft

Bodenrichtwerte

Weinsberger Tal und Schozachtal
bei der Stadt Weinsberg

Amtliche Bekanntmachung

Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Weinsberger Tal und Schozachtal bei der Stadt Weinsberg
Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 für den Bereich Weinsberger Tal und Schozachtal ermittelt und in der Sitzung am 11.11.2021 beschlossen.
Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für unbebaute Grundstücke eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen eines Verkehrswertes vom Richtwert.
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind auf der Internetseite der Stadt Weinsberg unter www.weinsberg.de unter der Rubrik Rathaus und Service/Gutachterausschuss veröffentlicht. Diese werden dort in verschiedenen Kartenausschnitten mit Darstellung der aktuellen Bodenrichtwerte und einer tabellarischen Auflistung präsentiert.
Die Bodenrichtwertkarten werden momentan überarbeitet und stehen demnächst zur Verfügung.
Weinsberg, den 11.11.2021
Klaus Grimmeißen stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses
 
In der nachstehenden Aufstellung sind die ermittelten Werte in €/m² angegeben.

1. Wohnbauflächen

1.1. Eberstadt - Kerngemeinde

Zone I

Wohnbaufläche:                                                                                                   Baureifes Land inkl. Erschließungskosten


250,00 Euro/m²

Zone II

Wohnbaufläche:
Baureifes Land inkl. Erschließungskosten


300,00 Euro/m²

Zone III

Wohnbaufläche:
Baureifes Land inkl. Erschließungskosten


325,00 Euro/m²

Zone IV

Wohnbaufläche:
Baureifes Land inkl. Erschließungskosten


300,00 Euro/m²

Zone VIII

Wohnbaufläche:
Sondergebiet "Weinbau"
Baureifes Land inkl. Erschließungskosten


300,00 Euro/m²

BEL EB

Wohnbaufläche:
Bauerwartungsland


45,00 Euro/m²

1.2. Eberstadt - Teilort Hölzern

Zone V

Wohnbaufläche:
Baureifes Land inkl. Erschlieungskosten

225,00 Euro/m²

BEL Hö

Wohnbaufläche:
Bauerwartungsland

45,00 Euro/m²

1.3. Eberstadt - Teilort Lennach-Buchhorn

Zone VII

Wohnbaufläche:
Baureifes Land inkl. Erschließungskosten

170,00 Euro/m²

Zone BEL LE

Wohnbaufläche:
Bauerwartungsland

45,00 Euro/m²


2. Gewerbliche Bauflächen

GE I

Gewerbliche Baufläche
Baureifes Land inkl. Erschließungskosten

80,00 Euro/m²

3. Landwirtschaftliche Nutzung in der Gesamtgemeinde

Unland

0,20 Euro/m²

Wiesen

1,00 Euro/m²

Acker

2,50 Euro/m²

Weinberge

6,00 Euro/m²

Wald

0,50 Euro/m²

Streuobstwiesen

2,50 Euro/ m²

Gartengrundstücke

7,00 Euro / m²

Aussiedlerhöfe (Betriebswohnung/Wohnteil i.S. des § 167 Bewertungsgesetz höchstens das Fünffache der jeweils bebauten Fläche)

30,00 Euro/m²

Privilegierte Nutzung im Außenbereich

60,00 Euro/ m²


Zur Erläuterung werden nachfolgende Begriffe definiert

Baureifes Land
sind bebaubare Flächen, die in ortsüblicher Weise ausreichend erschlossen sind.

Rohbauland
sind nicht ausreichend erschlossene Flächen, die

  • a. in einem Bebauungsplan als Baugebiet festgesetzt sind, oder
  • b. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, für die ein solcher Bebauungsplan nicht vorhanden ist, oder
  • c. in einem Gebiet liegen, für das die Gemeinde beschlossen hat, einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.

Bauerwartungsland
sind Flächen, die nicht unter Ziffer 1 und 2 fallen und

  • a. in einem Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind, oder
  • b. deren Bebauung, wenn kein Flächennutzungsplan besteht, nach der Verkehrsauffassung unter Berücksichtigung einer geordneten baulichen Entwicklung des Gemeindegebietes in absehbarer Zeit zu erwarten ist.

Die Richtwertkarte kann im Rathaus eingesehen werden.