Bodenrichtwerte
Bekanntmachung über die Festsetzung der Bodenrichtwerte gem. § 196 des Baugesetzbuches in der Gemeinde Eberstadt zum 31.12.2019
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Eberstadt hat gemäß § 196 BauGB in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Eberstadt zum 31.12.2019 ermittelt und in seiner Sitzung am 09.04.2020 unter Mitwirkung eines Vertreters des Finanzamtes Heilbronn beschlossen. Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Zur Ermittlung der durchschnittlichen Bodenwerte wurde das gesamte Gemeindegebiet in Richtwertzonen eingeteilt.
In der nachstehenden Aufstellung sind die ermittelten Werte in €/m² angegeben.
1. Wohnbauflächen 1.1. Eberstadt - Kerngemeinde | |||
Zone I | Wohnbaufläche: Baureifes Land inkl. Erschließungskosten | 85,00 Euro/m² | |
Zone II | Wohnbaufläche: | 135,00 Euro/m² | |
Zone III | Wohnbaufläche: | 165,00 Euro/m² | |
Zone IV | Wohnbaufläche: | 195,00 Euro/m² | |
Zone VIII | Wohnbaufläche: | 95,00 Euro/m² | |
BEL EB | Wohnbaufläche: | 44,00 Euro/m² |
1.2. Eberstadt - Teilort Hölzern | ||
Zone V | Wohnbaufläche: | 55,00 Euro/m² |
Zone VI | Wohnbaufläche: | 150,00 Euro/m² |
BEL Hö | Wohnbaufläche: | 34,00 Euro/m² |
1.3. Eberstadt - Teilort Lennach-Buchhorn | ||
Zone VII | Wohnbaufläche: | 85,00 Euro/m² |
2. Gewerbliche Bauflächen
GE I | Gewerbliche Baufläche | 40,00 Euro/m² |
GE II | Gewerbliche Baufläche | 60,00 Euro/m² |
3. Landwirtschaftliche Nutzung in der Gesamtgemeinde
Unland | 0,25 Euro/m² |
Wiesen | 0,50 Euro/m² |
Acker | 2,00 Euro/m² |
Weinberge | 6,50 Euro/m² |
Wald | 0,10 Euro/m² |
Aussiedlerhöfe (Betriebswohnung/Wohnteil i.S. des § 167 Bewertungsgesetz höchstens das Fünffache der jeweils bebauten Fläche) | 20,00 Euro/m² |
Diese Bodenrichtwerte werden hiermit öffentlich bekannt gemacht unter gleichzeitigem Hinweis darauf, dass eine Ausfertigung der Bodenrichtwerte mit Bodenrichtwertkarte zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 7, öffentlich aufliegt.
Eberstadt, den 09.04.2020
gez.
Joachim Rukwied
Vorsitzender des Gutachterausschusses
Zur Erläuterung werden nachfolgende Begriffe definiert
Baureifes Land
sind bebaubare Flächen, die in ortsüblicher Weise ausreichend erschlossen sind.
Rohbauland
sind nicht ausreichend erschlossene Flächen, die
- a. in einem Bebauungsplan als Baugebiet festgesetzt sind, oder
- b. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, für die ein solcher Bebauungsplan nicht vorhanden ist, oder
- c. in einem Gebiet liegen, für das die Gemeinde beschlossen hat, einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.
Bauerwartungsland
sind Flächen, die nicht unter Ziffer 1 und 2 fallen und
- a. in einem Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind, oder
- b. deren Bebauung, wenn kein Flächennutzungsplan besteht, nach der Verkehrsauffassung unter Berücksichtigung einer geordneten baulichen Entwicklung des Gemeindegebietes in absehbarer Zeit zu erwarten ist.
Die Richtwertkarte kann im Rathaus eingesehen werden.