Kindergarten 3 - 6 Jahre

Kindergarten 3 - 6 Jahre

Kindergarten (3-6 Jahre)

Allgemeine Informationen

Die Gemeinde Eberstadt ist Träger von zwei Kindergärten.

Für eine verbindliche Vormerkung auf einen Betreuungsplatz bitten wir den zum Download bereitstehenden Vordruck zu verwenden und auf dem Rathaus abzugeben. Bitte beachten Sie die Stichtage für eine verbindliche Vormerkung.

Vordruck bitte hier anklicken.

Öffnungszeiten Kindergarten Weidengrund:
Einrichtung mit einer Krippe für Kinder ab dem 1. LJ - 2,5 Jahren und zwei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten für Kinder von 2,5 - 3 Jahren (altersgemischt)
Montag bis Freitag, 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr bzw. 13.30 Uhr 


Öffnungszeiten Kindergarten Schmalbach:
Einrichtung mit drei offen geführten Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten bzw. Ganztagsbetreuung

Montag bis Freitag, 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr
bzw. 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr (durchgängiger Ganztagsbetrieb mit Mittagessen)


Gültige Beiträge im Kindergartenjahr 2023/2024

Elternbeiträge in Gruppen mit Verlängerten Öffnungszeiten (Ü3)

Kind aus einer Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren

161 Euro

Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

123 Euro

Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

81 Euro

Kind aus einer Familie ab 4 Kindern unter 18 Jahren

26 Euro



 

 

Elternbeiträge in Gruppen mit Verlängerten Öffnungszeiten Altersmischung

für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren                     

238 Euro

für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren

183 Euro

für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren

123 Euro

für das Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren

39 Euro



Elternbeiträge in Ganztagsbetreuung

für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren

250 Euro

für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren

186 Euro

für das Kind aus einer Familie mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren

138 Euro

Anmeldung und Ansprechpartner

Die Anmeldung für den Kindergarten erfolgt zentral im Rathaus, da uns eine gleichmäßig Auslastung unserer Einrichtungen wichtig ist.

Bei Fragen zum Thema Kinderbetreuung wenden Sie sich bitte an das Rathaus Frau Wiedmann Tel. 07134/980814

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist ein Angebot der Kinderbetreuung und richtet sich an Kinder im Alter von null bis 14 Jahren. Für Kinder über drei Jahren kann die Kindertagespflege ergänzend zur Kindertageseinrichtung und Schule gewählt werden. Für Kinder unter drei Jahren bietet die Kindertagespflege alternativ zur Betreuung in einer Einrichtung ein gleichrangiges Betreuungsangebot.

Kindertagespflege hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Realisierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Entlastung von Familien und zur Förderung der Kinder. Die Kindertagespflege soll neben den Kindertageseinrichtungen ein verlässliches, qualifiziertes und flexibel auf die Bedürfnisse von Familien reagierendes Angebot der Kinderbetreuung sein.

Die Betreuung und Förderung von Kindern wird durch geeignete, selbständig tätige Tagespflegepersonen angeboten. Die Kindertagespflege kann in verschiedenen Betreuungsformen stattfinden: Im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Erziehungsberechtigten (als KinderbetreuerIn) oder in anderen geeigneten Räumen.

Aufgaben des Fachdienstes Kindertagesbetreuung sind:

  • Gewinnung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen
  • Prüfung der Eignung und Erteilung der Erlaubnis nach § 43 SGB VIII
  • Beratung von Tagespflegepersonen
  • Beratung von Eltern
  • Vermittlung einer Tagespflegeperson
  • Vernetzung mit Freien Trägern und Institutionen
  • Erstberatung zum „Antrag auf Förderung nach § 23 SGB VIII“

Der Fachdienst Kindertagesbetreuung im Landratsamt Heilbronn berät dabei Eltern bei der Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebots in der Kinderbetreuung.

Nähere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie unter https://www.landkreis-heilbronn.de/kindertagesbetreuung.597.htm

Möchten Sie als Tagespflegeperson arbeiten?

In Baden-Württemberg qualifizieren sich Tagespflegepersonen praxisbegleitend mit 160 Unterrichtseinheiten und besuchen jährlich Fortbildungen mit mindestens 15 Unerrichtseinheiten. Voraussetzung für die Aufnahme einer Tätigkeit ist eine Pflegeerlaubnis. Diese wird vom Fachdienst Kindertagesbetreuung nach einer Eignungsprüfung ausgestellt und berechtigt für die Betreuung von maximal 5 Tageskindern.

Die Tagespflegeperson ist auf selbständiger Basis tätig.

Die Betreuung kann sowohl im Haushalt der Tagespflegeperson im Haushalt der Eltern (Kinderfrau) als auch in anderen geeigneten Räumen angeboten werden.

In jedem Fall wird ein individueller Betreuungsvertrag zwischen den sorgeberechtigten Eltern und der Tagespflegeperson abgeschlossen.


Fragen rund um das Thema Kindertagespflege beantwortet:

Landratsamt Heilbronn
Jugendamt
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Lerchenstr. 40
74072 Heilbronn

Ihre Ansprechpartnerin für den östlichen Landkreis:

Frau Friedel Tel: 07131 994-7371