Waldschutzhinweis an alle Privatwaldbesitzer

Waldschutzhinweis an alle Privatwaldbesitzer

Nach wie vor herrscht in den Wäldern des Landkreises als Folge der Trockenheit der vorangehenden Jahre, die sich auch in diesem Jahr fortsetzt, eine sehr kritische Waldschutzsituation. Bei den Nadelbäumen, die von Borkenkäfern heimgesucht werden, besteht weiterhin akuter Handlungsbedarf zur Abwehr größerer Folgeschäden. Derzeit befinden sich die Käferlarven der 2. Borkenkäfergeneration in der Entwicklung. Mit einem Ausflug der entwickelten Käfer wird noch im Laufe des Augusts gerechnet. Die Anlage einer dritten Käfergeneration ist in den wärmebegünstigten Lagen des Landkreises Heilbronn wahrscheinlich.
 
Waldbesitzende müssen daher alle sich bietenden Maßnahmen ergreifen, um die Borkenkäferpopulationen zu verringern. Die Schwerpunktsetzung ist weiter auf Kontrolle, Aufarbeitung und Abfuhr der Käferbäume zu legen. Erkennbar ist der Befall durch Lichtwerden und rotbraune Verfärbung der Krone bzw. braunes Bohrmehl an Stammfuß und Rinde. Befallene Bäume lassen oft grüne Nadeln fallen, in einem fortgeschrittenen Befallsstadium platzt die Rinde ab. Die Wahrscheinlichkeit für Stehendbefall dürfte dabei in der Nähe zu alten Käfernestern am höchsten sein, die Kontrolle ist aber unbedingt auch ins Waldinnere auszuweiten.
 
Die eingeschlagenen, mit Borkenkäfern befallenen Stämme müssen vor dem Ausflug der Käfer abgefahren, entrindet oder in Zwischenlager in ausreichendem Abstand von gefährdeten Nadelbaumbeständen (mindestens 500 Meter) abtransportiert werden. Als letztes Mittel der Wahl muss bei nicht rechtzeitiger Holzabfuhr gegebenenfalls eine Behandlung der aufgearbeiteten Stämme mit einem für rindenbrütende Käfer zugelassenen Pflanzenschutzmittel in Erwägung gezogen werden. Dabei sind die Umweltauflagen sowie die Auflagen für den Anwenderschutz unbedingt einzuhalten.
   
Für den Verkauf des Käferholzes ist darauf zu achten, dass Kleinmengen zusammengefahren werden. Ein Verkauf mit rascher Abfuhr ist derzeit nur möglich, wenn mindestens 25 Festmeter (Wagenladung) zusammengefahren werden. Kleinmengen sollten von Hand entrindet werden.
 
Das Landeswaldgesetz verpflichtet die Waldbesitzer, tierische Forstschädlinge wie den Borkenkäfer rechtzeitig und ausreichend zu bekämpfen. Eine Nachlässigkeit bei der Bekämpfung des Borkenkäfers kann zu einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme durch die Forstbehörde und auch zu Schadensersatzforderungen angrenzender Waldbesitzer führen.
 
Bei Fragen sowie zur Anmeldung des Holzverkaufs über das Kreisforstamt Heilbronn wenden Sie sich bitte vor Einschlag und Aufarbeitung des Holzes an Ihre zuständige Forstrevierleitung oder an das Kreisforstamt Heilbronn (Tel. 07131 994-153). Das aufgearbeitete Holz kann nur über das Kreisforstamt vermarktet werden, wenn das konkrete Vorgehen mit der Forstrevierleitung oder dem Kreisforstamt im Vorfeld abgestimmt wurde.
 
Als Folge des extremen Trockenjahres 2018 zeigen sich außerdem vermehrt Trockenschäden an der Hauptbaumart Buche. Von diesen Trockenschäden geht zwar keine akute Waldschutzgefahr aus, sie sind aber in Umfang und Bedeutung für die Walderhaltung und der Waldfunktionen gravierender als die Borkenkäferschäden an Nadelbäumen. Sie stellen zudem ein ernstzunehmendes Problem für die Verkehrssicherheit dar, weil ganze Bäume oder Kronenteile auch ohne äußere Einwirkungen abbrechen können. In solchen Fällen müssen die Waldbesitzer ihrer Verkehrssicherungspflicht vollumfänglich und rechtzeitig nachkommen und gefährdende Bäume im Bereich von einer Baumlänge (ca. 30 Meter) zu öffentlichen Straßen oder Wegen (hierzu zählen auch angrenzende Feldwege) sowie an waldrandnaher Bebauung beseitigen.