Gesplittete Abwassergebühr
Neue Bauvorhaben - Änderung der versiegelten Fläche
Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde in Eberstadt mit Erstellung des Wasser-/Abwassergebührenbescheids für 2012 abgeschlossen. Für jedes Grundstück wurde ein „Selbstauskunftsbogen zur Ermittlung der versiegelten Fläche“ erstellt und die sich daraus ergebende Fläche erfasst. Doch auch zukünftig hat jeder Grundstückseigentümer eine Meldepflicht bezüglich der gesplitteten Abwassergebühr. Nämlich immer dann, wenn auf dem Grundstück die versiegelte Fläche verändert wird.
Neue Bauvorhaben - Abriss - erstmalige Bebauung eines Grundstücks
Die Grundstückseigentümer sind nach der Abwassersatzung verpfl ichtet, die Erstellung eines zusätzlichen oder den Abriss eines vorhandenen Bauwerks an das Steueramt zu melden. Voraussetzung ist, dass das Bauwerk direkt oder indirekt an die Kanalisation angeschlossen ist bzw. war. Dasselbe gilt auch für die erstmalige Bebauung eines Grundstücks.
Versiegelte Flächen
Auch die Änderung von Einfahrten, Hofflächen, Stellflächen usw. sind an das Steueramt zu melden.
Noch Fragen?
Unter der Telefonnummer 07134/512-152
erteilt Ihnen Frau Franz gerne Auskunft.