Veranstaltungsräume

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Altes Schulhaus Eberstadt

Schulstrasse 13, 74246 Eberstadt


Altes Schulhaus Eberstadt

Nach rund 5 jähriger Bauzeit war die Sanierung des Alten Schulhauses Eberstadt abgeschlossen. Dank der hervorragenden Zusammenarbeit aller Projektpartner und dem Regierungspräsidium Stuttgart ist es nicht nur gelungen, dieses denkmalgeschützte, Ortsbild prägende Gebäude aus dem Jahre 1880 zu erhalten, sondern darüber hinaus ein echtes „Schmuckstück“ im Ortskern der Gemeinde zu schaffen. 

Das Alte Schulhaus prägt, ebenso wie die Kirche, das Pfarrhaus und das Rathaus, die Ortsmitte von Eberstadt.
Vor allem die Sandsteinfassade gilt als das Herzstück des Denkmals. Baugeschichtlich ordnet man das Gebäude dem Historismus zu, der sich in Sachen Stilelemente auf das Wichtigste beschränkt. 

Das Alte Schulhaus mit Raumgrößen in allen Zuschnitten, von 20 m² bis 160 m², bietet Platz für Kleingruppen wie auch Vereinen und Festlichkeiten. Eine Küche ist vorhanden.

Ansprechpartnerin:

Alte Schule Lennach


Die Alte Schule in Lennach

Anschrift:
Hummelsweg 1
74246 Eberstadt-Lennach

Kapazität:

Eine Küche ist vorhanden

Reihenbestuhlung: max. 70 Personen

Tischbestuhlung: max. 50 Personen

Ansprechpartnerin:

Mehrzweckhaus Hölzern

Turmstrasse 2, 74246 Eberstadt- Hölzern


Das Mehrzweckhaus liegt direkt an der Ortsdurchfahrt (Heilbronner Str. / Turmstraße), im Ortskern von Hölzern hinter einem großen Kastanienbaum. Geprägt wird das Gebäude von einem 25 m hohen Turm (in gotischem Baustil) der einstigen Kirche, deren Schiff im Jahr 1842 abgebrochen wurde und durch ein Schulhaus ersetzt wurde.

Im Jahr 1979 entstand das heutige Mehrzweckhaus.

Das Mehrzweckhaus Hölzern ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Eberstadt. Sie dient dem kulturellen, gesellschaftlichen, sportlichen und politischen Leben der Gemeinde. Zu diesem Zweck wird das Mehrzweckhaus Hölzern Vereinen, Gesellschaften und Privatpersonen überlassen.  

Das Mehrzweckhaus Hölzern steht außerdem auch für Kongresse, Tagungen, Versammlungen, Vorträge, Betriebs-, Vereins-, Schul-, und Familienfeiern und anderen Werbeveranstaltungen zur Verfügung. 

Über die Zulassung einer Veranstaltung im Mehrzweckhaus Hölzern entscheidet die Gemeinde Eberstadt.

Der Antrag auf  Überlassung des Mehrzweckhauses muss spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung bei der zuständigen Hausmeisterin gestellt werden.

Kapazität:
Reihenbestuhlung: ca. 100 Personen
Tischbestuhlung: ca. 80 Personen

Eine Küche ist vorhanden.

Ansprechpartnerin:

Eberfirsthalle

Lennacher Straße 30


Ansprechpartner:

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Heuberghütte


Grillplatz Heuberghütte


Merkblatt über die Benutzung der Heuberghütte



Im Rahmen der Rebflurbereinigung Eberstadt-Lennach/Hölzern (Heuberg) wurde der Gemeinde Eberstadt die Heuberghütte von der Teilnehmergemeinschaft gestiftet. Mit der Heuberghütte soll das Freizeitangebot der Gemeinde weiter abgerundet werden. Um auch künftig eine unbeschwerte Benutzung zu ermöglichen, ist folgendes zu beachten:

•    Eine Benutzung der Heuberghütte durch Gruppen oder Vereine bedarf der Anmeldung beim Bürgermeisteramt.

•    Pro Benutzungstag ist bei der Gemeindeverwaltung im Voraus eine Kaution von 200,00 Euro zu hinterlegen. Die Kaution wird zurückerstattet (nach einer Frist von 2 Wochen), wenn der Platz und die umliegenden Flächen (Weinberge) nach Ihrer Veranstaltung ohne Beanstandungen vom Bauhof der Gemeinde oder dem gemeindlichen Vollzugsdienst (bzw. Weinbergeigentümer) abgenommen wurden. Die Kaution kann bei Beanstandungen, insbesondere bei zurückgelassenem Müll und überzähligen Fahrzeugen, ganz oder teilweise einbehalten werden.

•    Das Anfahren der Heuberghütte über die gesperrten Weinbergwege mit Kraftfahrzeugen aller Art wird ausnahmsweise nur gestattet, wenn eine Zustimmung durch das Bürgermeisteramt vorliegt.

•    Eine Beschallung der Heuberghütte durch Lautsprecher, Verstärker oder sonstigem bzw. das Auftreten von Live-Musikgruppen ist wegen Lärmbelästigung untersagt.
   
•    Bei der Unterhaltung von Feuerstellen sind die allgemeinen Regeln der Brandverhütung zu beachten. Bei der Beschaffung von Brennmaterial darf in den anliegenden Wäldern bzw. Rebanlagen und insbesondere an der Heuberghütte mit ihrem Zubehör kein Schaden angerichtet werden.
   
•    Der anfallende Müll ist von den Benutzern einzusammeln und beim Verlassen der Heuberghütte mitzunehmen. Er darf nicht an anderer Stelle abgelagert werden. Ist eine Beseitigung des Abfalls nicht möglich, wird er von den Gemeindebediensteten auf Kosten der Benutzer entfernt. Dem Bürgermeisteramt ist dies mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, kann das Bürgermeisteramt für die Zuwiderhandlung ein Verwarnungsgeld erheben.
   
•    Für die Benutzung der Heuberghütte entstehen keine Benutzungsgebühren. Für die Abwicklung der Anmeldeformalitäten erhebt das Bürgermeisteramt eine Verwaltungsgebühr von 10 €.
   
•    Bei evtl. Zuwiderhandlungen (Sachbeschädigung, Anfahren der Heuberghütte durch Kraftfahrzeuge aller Art, Brandgefahr, Verschmutzung durch Abfall usw.) behält sich das Bürgermeisteramt rechtliche Schritte vor.
   
•    Die Benutzung der Heuberghütte erfolgt auf eigene Gefahr. Nähere Auskünfte über die Benutzung erteilt das Bürgermeisteramt Eberstadt, Tel. 0 71 34 - 98 08 15.
  

Ansprechpartnerinnen:

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