Finanzielle Unterstützung für die Aufarbeitung von Schadholz im Privatwald


Aufgrund der anhaltenden Schadsituation in den hiesigen Wäldern stärkt die baden-württembergische Landesforstverwaltung die forstliche Förderung von Privatwaldbesitzenden deutlich. Für Schadholzmengen kann ab Januar 2020 eine sogenannte Aufarbeitungshilfe in Höhe von 6 € pro Festmeter beantragt werden.

Die Fördermaßnahme bezieht sich auf Schadholzanfall, der in direktem Bezug zu Extremwetterereignissen steht, insbesondere Trockenheit, Sturm und Schädlingsbefall. Die seit 2018 anhaltende Dürre und deren Folgeschäden werden landesweit als ein solches Extremwetterereignis betrachtet. Neben der waldschutzwirksamen Aufarbeitung und Beseitigung von Borkenkäfer-Fichten, kann die Aufarbeitungshilfe beispielsweise auch für eingeschlagene Buchen und andere Laubbäume gewährt werden, welche nachweislich in Folge von Dürre geschädigt sind oder waren. Weitere Zuwendungen können unter anderem für das waldschutzwirksame Auslagern, das Entrinden sowie das Hacken von Schadholz gewährt werden.
Die Schadholzmengen müssen stets über geeignete Belege nachgewiesen werden, im Optimalfall geschieht dies mit Hilfe einer Erfassung des Holzes durch den örtlich zuständigen Forstrevierleitenden des Kreisforstamts. Für bereits aufgearbeitete Holzmengen des Jahres 2020 kann die Aufarbeitungshilfe nachträglich beantragt werden, zukünftige Fördervorhaben sind grundsätzlich der unteren Forstbehörde (Kreisforstamt) im Voraus anzuzeigen. Die Bagatellgrenze bei forstlichen Fördermaßnahmen im Kleinprivatwald liegt bei 250 €.

In diesem Zusammenhang weist das Kreisforstamt Heilbronn besonders auf die Möglichkeit des Sammelantrags hin, bei dem sich beliebig viele Waldbesitzende mit geringen Schadholzmengen für eine gemeinschaftliche Antragstellung zusammenschließen können. Die Abwicklung und Auszahlung erfolgen dann über den sammelnden Antragsteller. Informationen zu den genannten Fördermaßnahmen sowie zur Vorgehensweise bei der Antragstellung finden sich auf der Internetseite des Kreisforstamts (https://www.landkreis-heilbronn.de/service-fuer-waldbesitzer.497.htm) und im Förderwegweiser des Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Forstwirtschaftliche+Foerdermassnahmen).
Telefonische Beratung erhalten Sie außerdem über das Kreisforstamt Heilbronn (Tel.: 07131 994-153).