Gemeinsamer Gutachterausschuss

Gemeinsamer Gutachterausschuss

Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn

Mit Wirkung vom 01. Januar 2024 fusionieren der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Eppingen und der Gemeinsame Gutachterausschuss Weinsberger Tal/Schozachtal. Ab dem 01. Januar trägt dieser den neuen Namen „Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn“. Mitglieder dieses Ausschusses sind insgesamt 28 Städte und Gemeinden, hierzu zählen Abstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Flein, Gemmingen, Güglingen, Ilsfeld, Ittlingen, Kirchardt, Lauffen am Neckar, Lehrensteinsfeld, Leingarten, Löwenstein, Massenbachhausen, Neckarwestheim, Nordheim, Obersulm, Pfaffenhofen, Schwaigern, Talheim, Untergruppenbach, Weinsberg, Wüstenrot und Zaberfeld. Zentraler Ansprechpartner für Angelegenheiten rund um den Gutachterausschuss ist die Geschäftsstelle, welche ihren Sitz bei der Stadt Eppingen hat.

Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges Gremium, welches neutrale Grundstücks- und Gebäudebewertungen erstellt.

Die gesetzlichen Grundlagen der Tätigkeiten des gemeinsamen Gutachterausschusses sind die §§ 192 ff, BauGB, sowie die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).


Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die zwischen den Städten und Gemeinden Eppingen, Abstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Eberstadt, Ellhofen, Flein, Gemmingen, Güglingen, Ilsfeld, Ittlingen, Kirchardt, Lauffen am Neckar, Lehrensteinsfeld, Leingarten, Löwenstein, Massenbachhausen, Neckarwestheim, Nordheim, Obersulm, Pfaffenhofen, Schwaigern, Talheim, Untergruppenbach, Wüstenrot, Weinsberg und Zaberfeld am 25. Oktober 2023 abgeschlossene Beitrittsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 28.05.2019 zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB zur Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses und einer gemeinsamen Geschäftsstelle auf die Große Kreisstadt Eppingen als erfüllende Gemeinde gem. § 25 Absatz 5 i.V.m. § 28 Absatz 2 Nr. 2 GKZ mit Schreiben vom 14.12.2023 genehmigt.

Gemeinsamer Gutachterausschuss

Erstreckungssatzung

Der gemeinsame Gutachterausschuss erstellt unabhängige Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) für bebaute und unbebaute Grundstücke, sowie Rechten und Belastungen an Grundstücken.

Zur Beauftragung ist es lediglich notwendig, den Antrag zur Gutachtenerstellung auszufüllen und wieder im Original der Geschäftsstelle zukommen zu lassen.

Das Antragsformular als PDF finden Sie hier.

Die Geschäftsstelle informiert Sie gerne über die Vorgehensweise und Kosten, welche Sie bereits im Voraus der Gutachterausschuss-Gebührensatzung entnehmen können.