Brunnenäcker

Brunnenäcker

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan gem. § 13b Baugesetzbuch und örtliche Bauvorschriften „Brunnenäcker“ Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Eberstadt hat am 12.5.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Maßgebend ist der Vorentwurf des Ingenieurbüros Käser, Untergruppenbach vom 3.3.2020. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im zeichnerischen Teil des Vorentwurfs dargestellt, dieser ist nachstehend auszugsweise abgedruckt:

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 25.5.2020 bis 26.6.2020 im Bürgermeisteramt der Gemeinde Eberstadt, Hauptstraße 39 während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4a (4) BauGB auch im Internet unter www.eberstadt.de oder unter https:// kaeser-ingenieure.de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden. Eberstadt, 15.5.2020

Bürgermeisteramt

gez. Franczak, Bürgermeister

Bebauungsplan Brunnenäcker Öffentliche BekanntmachungBebauungsplan nach § 13b BauGB und örtliche Bauvorschriften„Brunnenäcker“ Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Eberstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22. Juni 2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Brunnenäcker“ und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Maßgeblich ist der vom Ingenieurbüro Käser, Untergruppenbach, gefertigte Entwurf mit Begründung vom 3.3.2020/11.6.2021 (vgl. nachstehender Planauszug). Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen umfassen:
Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, Fachbeitrag Ermittlung der Umweltbelange (vgl. Anlagen 1 und 2 der Begründung), Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Stellungnahmen und Eingaben aus der Öffentlichkeit (vgl. Nachtrag der Begründung). Die öffentliche Auslegung findet vom 19.7.2021 bis einschließlich 19.8.2021 bei der Gemeinde Eberstadt, Hauptstraße 39, Bauamt (Treppenhaus) während der Dienststunden statt. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a bzw. 13b BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet. Während der oben genannten Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen bei der Gemeinde Eberstadt, Hauptstraße 39, 74246 Eberstadt abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung, einschließlich der auszulegenden Unterlagen, ist gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich im Internet eingestellt, abrufbar unter http://www.eberstadt.de oder unter https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html.

Eberstadt, 9.7.2021
gez. Franczak, Bürgermeister

Textteil für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften

Planteil Bebauungsplan gem. § 13b BauGB und örtliche Bauvorschriften

Begründung

Anlage

Öffentliche Bekanntmachung

BPlan  Brunnenäcker Textteil

BPlan Brunnenäcker Planteil

BPlan Brunnenäcker Begründung

Anlage Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung

Anlage Ermittlung der Umweltbelange