Satzung zur Erstreckung der Gutachterausschussgebührensatzung auf das Gebiet der Gemeinden Abstatt, Beilstein, Eberstadt, Ellhofen, Flein, Ilsfeld, Lauffen am Neckar, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Neckarwestheim, Obersulm, Talheim, Untergruppenbach und Wüstenrot (Erstreckungssatzung)
Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 sowie in Verbindung des § 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Weinsberg am 5.5.2020 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Erstreckung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses Weinsberger Tal und Schozachtal (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 5.5.2020 der Stadt Weinsberg in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Gemeinden Abstatt, Beilstein, Eberstadt, Ellhofen, Flein, Ilsfeld, Lauffen am Neckar, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Neckarwestheim, Obersulm, Talheim, Untergruppenbach und Wüstenrot.
§ 2 Inkrafttreten und Gültigkeit
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Weinsberg, 5.5.2020
Stefan Thoma, Bürgermeister