DAten, Zahlen, Fakten
Interessante Daten zur Gemeinde Eberstadt

Die Gemeinde Eberstadt liegt im Land Baden-Württemberg. Der Regierungsbezirk ist Stuttgart und der Landkreis ist Heilbronn. Das Gemeindegebiet hat 1.250 ha, davon sind 311 ha Wald.
Die Höhenlage beträgt 180 - 191 m ü. NN.
Bis zur Bundesautobahn A 81 sind es 6 km, bis zur A 6 sind es 7 km. Eberstadt liegt direkt an der Landesstraße L 1036 Weinsberg-Öhringen.
Geographische Lage
Eberstadt liegt im Naturraum Schwäbisch-Fränkische Waldberge im Eberbachtal, einem Seitental des Sulmtales im Osten des Landkreises Heilbronn.
Nachbargemeinden
Nachbarstädte und -gemeinden Eberstadts sind (im Uhrzeigersinn, beginnend im Westen): Weinsberg, Erlenbach, Neckarsulm, Neuenstadt am Kocher, Langenbrettach und Bretzfeld (Hohenlohekreis). Bis auf Bretzfeld gehören alle zum Landkreis Heilbronn. Zusammen mit Ellhofen, Lehrensteinsfeld und Weinsberg bildet Eberstadt den Gemeindeverwaltungsverband „Raum Weinsberg“ mit Sitz in Weinsberg.
Gemeindegliederung
Eberstadt besteht aus den Ortsteilen Eberstadt und Hölzern. Zu Eberstadt selbst gehören noch die Weiler Buchhorn, Klingenhof und Lennach. Abgegangene, heute nicht mehr bestehende Orte auf Markung Eberstadt sind Eberfirst und Pfitzhof.
Die Gemeinde Eberstadt hat (2007) rund 3.200 Einwohner, von denen etwa 2.600 im Ortsteil Eberstadt, 320 in Hölzern, 210 in Lennach und Buchhorn zusammen und 70 in Klingenhof leben
Gebühren
In Eberstadt wurde bislang eine einheitliche Abwassergebühr für das Schmutz- und das Niederschlagswasser über die bezogene Frischwassermenge veranlagt. Diese Berechnungsweise ist nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. März 2010 nicht mehr zulässig. Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg waren daher verpflichtet, die bislang einheitliche Abwassergebühr in eine Gebühr für Schmutzwasser und eine Gebühr für Niederschlagswasser mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben aufzuteilen ("splitten").
Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation wurden die Abwassergebühren wie folgt festgesetzt:
01.01.2019 - 31.12.2020 | |
Schmutzwassergebühr (§ 40 AbwS) | 2,92 €/m³ |
Niederschlagswassergebühr (§ 40a) | 0,45 €/m³ |
Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) | 2,92 €/m³ |
01.01.2019 - 31.12.2019 | |
Wassergebühren | 2,35 m/m³ zzgl. Mwst. |
Anliegerbeiträge
Wasser
- pro m² Nutzungsfläche 3,78 Euro
Abwasser
pro m² Nutzungsfläche
- Öffentlicher Abwasserkanal 1,76 Euro
- Mechanisch u. biologischer Teil des Klärwerks 1,40 Euro
(1) Die Steuer beträgt im
Kalenderjahr 2021 für jeden Hund 105 Euro,
Kalenderjahr 2022 für jeden Hund 110 Euro,
Kalenderjahr 2023 für jeden Hund 115 Euro,
Kalenderjahr 2024 für jeden Hund 120 Euro.
Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.
(2) Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Abs. 1 geltende Steuersatz für den Zweiten und jeden weiteren Hund
im Kalenderjahr 2021 auf 210 Euro
im Kalenderjahr 2022 auf 220 Euro
im Kalenderjahr 2023 auf 230 Euro
im Kalenderjahr 2024 auf 240 Euro. Hierbei bleiben nach § 6 steuerfreie Hunde außer Betracht.
(3) Die Zwingersteuer für Zwinger im Sinne von § 7 Abs. 1 beträgt das Zweifache des Steuersatzes nach Absatz 1. Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu 5 weitere Hunde um die Zwingersteuer nach Satz 1.
Mietspiegel
Information
In Eberstadt gibt es keinen eigenen Mietspiegel. In der Praxis orientiert man sich am Mietspiegel der Stadt Heilbronn mit einem Abschlag von 10 - 15 %.
Den Mietspiegel der Stadt Heilbronn erhalten Sie bei den Bürgerämtern der Stadt Heilbronn oder im Service Center des Planungs- und Baurechtsamts in der Cäcilienstraße 45 in 74072 Heilbronn.