Gebühren & Steuern & Formulare

DAten, Zahlen, Fakten

Interessante Daten zur Gemeinde Eberstadt



Die Gemeinde Eberstadt liegt im Land Baden-Württemberg. Der Regierungsbezirk ist Stuttgart und der Landkreis ist Heilbronn. Das Gemeindegebiet hat 1.250 ha, davon sind 311 ha Wald.

Die Höhenlage beträgt 180 - 191 m ü. NN.

Bis zur Bundesautobahn A 81 sind es 6 km, bis zur A 6 sind es 7 km. Eberstadt liegt direkt an der Landesstraße L 1036 Weinsberg-Öhringen.

Geographische Lage

Eberstadt liegt im Naturraum Schwäbisch-Fränkische Waldberge im Eberbachtal, einem Seitental des Sulmtales im Osten des Landkreises Heilbronn.

Nachbargemeinden

Nachbarstädte und -gemeinden Eberstadts sind (im Uhrzeigersinn, beginnend im Westen): Weinsberg, Erlenbach, Neckarsulm, Neuenstadt am Kocher, Langenbrettach und Bretzfeld (Hohenlohekreis). Bis auf Bretzfeld gehören alle zum Landkreis Heilbronn. Zusammen mit Ellhofen, Lehrensteinsfeld und Weinsberg bildet Eberstadt den Gemeindeverwaltungsverband „Raum Weinsberg“ mit Sitz in Weinsberg.

Gemeindegliederung

Eberstadt besteht aus den Ortsteilen Eberstadt und Hölzern. Zu Eberstadt selbst gehören noch die Weiler Buchhorn, Klingenhof und Lennach. Abgegangene, heute nicht mehr bestehende Orte auf Markung Eberstadt sind Eberfirst und Pfitzhof.

Die Gemeinde Eberstadt hat (2007) rund 3.200 Einwohner, von denen etwa 2.600 im Ortsteil Eberstadt, 320 in Hölzern, 210 in Lennach und Buchhorn zusammen und 70 in Klingenhof leben


Gebühren

Wasser und Abwassergebühren

In Eberstadt wurde bislang eine einheitliche Abwassergebühr für das Schmutz- und das Niederschlagswasser über die bezogene Frischwassermenge veranlagt. Diese Berechnungsweise ist nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. März 2010 nicht mehr zulässig. Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg waren daher verpflichtet, die bislang einheitliche Abwassergebühr in eine Gebühr für Schmutzwasser und eine Gebühr für Niederschlagswasser mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben aufzuteilen ("splitten").

Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation wurden die Abwassergebühren wie folgt festgesetzt:

 

Höhe der Abwassergebühren

01.01.2019 - 31.12.2020

Schmutzwassergebühr (§ 40 AbwS)

2,92 €/m³

Niederschlagswassergebühr (§ 40a)

0,45 €/m³

Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3)

2,92 €/m³

Höhe der Wassergebühren

01.01.2019 - 31.12.2019

Wassergebühren                                        

2,35 m/m³ zzgl. Mwst.

Anliegerbeiträge

Wasser

  • pro m² Nutzungsfläche 3,78 Euro

Abwasser
pro m² Nutzungsfläche

  • Öffentlicher Abwasserkanal 1,76 Euro
  • Mechanisch u. biologischer Teil des Klärwerks 1,40 Euro

Hundesteuer

(1)    Die Steuer beträgt im
Kalenderjahr 2021 für jeden Hund 105 Euro,
Kalenderjahr 2022 für jeden Hund 110 Euro,
Kalenderjahr 2023 für jeden Hund 115 Euro,
Kalenderjahr 2024 für jeden Hund 120 Euro.
Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.
(2)    Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Abs. 1 geltende Steuersatz für den Zweiten und jeden weiteren Hund
im Kalenderjahr 2021 auf 210 Euro
im Kalenderjahr 2022 auf 220 Euro
im Kalenderjahr 2023 auf 230 Euro
im Kalenderjahr 2024 auf 240 Euro. Hierbei bleiben nach § 6 steuerfreie Hunde außer Betracht.
(3)    Die Zwingersteuer für Zwinger im Sinne von § 7 Abs. 1 beträgt das Zweifache des Steuersatzes nach Absatz 1. Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu 5 weitere Hunde um die Zwingersteuer nach Satz 1.

Mietspiegel

Information

In Eberstadt gibt es keinen eigenen Mietspiegel. In der Praxis orientiert man sich am Mietspiegel der Stadt Heilbronn mit einem Abschlag von 10 - 15 %. 

Den Mietspiegel der Stadt Heilbronn erhalten Sie bei den Bürgerämtern der Stadt Heilbronn oder im Service Center des Planungs- und Baurechtsamts in der Cäcilienstraße 45 in 74072 Heilbronn.


Bankverbindungen, Bodenrichtwerte, Gebühren, Mietspiegel


Bankverbindungen

Kreissparkasse Heilbronn    IBAN DE 97 6205 0000 0013 6022 44

                                                  BIC: HEISDE66XX

        
Volksbank Sulmtal                 IBAN DE82 6206 1991 0040 0020 04

                                                  BIC GENODES1VOS    

Gläubiger-Identifikationsnr. DE08ZZZ00000050653

  
Steuernummer                       65207-02002               

Bodenrichtwerte

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte

Aufgrund von § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung vom 11. Dezember 1989, jeweils in der aktuellen Fassung, sind die Bodenrichtwerte mindestens auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres zu ermitteln, in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen sowie dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen.

 

Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Gemeinde Eberstadt wird eine Kaufpreissammlung geführt. Aufgrund dieser Kaufpreissammlung sind für das Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes, mindestens jedoch für das Bauland, zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Bürgermeisteramt über die Bodenrichtwerte Auskunft verlangen.

Aufgrund der ergangenen gesetzlichen Bestimmungen hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Eberstadt am 09. August 2019 folgende Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2018 festgestellt.

1. Wohnbauflächen

In den nachstehenden Aufstellungen sind die ermittelten Werte in €/m² angegeben.

1.1. Eberstadt - Kerngemeinde

Zone I

Wohnbaufläche:
Baureifes Land inkl. Erschließungskosten

85,00 Euro

Zone II

Wohnbaufläche:
Baureifes Land inkl. Erschließungskosten

135,00 Euro

Zone III

Wohnbaufläche:
Baureifes Land inkl. Erschließungskosten

165,00 Euro

Zone IV

Wohnbaufläche:
Baureifes Land inkl. Erschließungskosten

195,00 Euro

Zone VIII

Wohnbaufläche:
Sondergebiet "Weinbau"
Baureifes Land inkl. Erschließungskosten

95,00 Euro

BEL EB

Wohnbaufläche:
Bauerwartungsland

44,00 Euro

1.2. Eberstadt - Teilort Hölzern

Zone V

Wohnbaufläche:
Baureifes Land inkl. Erschlieungskosten

55,00 Euro

Zone VI

Wohnbaufläche:
Baureifes Land inkl. Erschließungskosten

150,00 Euro

BEL Hö

Wohnbaufläche:
Bauerwartungsland

34,00 Euro

1.3. Eberstadt - Teilort Lennach-Buchhorn

Zone VII

Wohnbaufläche:
Baureifes Land inkl. Erschließungskosten

85,00 Euro

2. Gewerbliche Bauflächen

GE I

Gewerbliche Baufläche
Baureifes Land inkl. Erschließungskosten

40,00 Euro

GE II

Gewerbliche Baufläche
Baureifes Land inkl. Erschließungskosten

  60,00 Euro

3. Landwirtschaftliche Nutzung in der Gesamtgemeinde

Unland

0,25 Euro

Wiesen

0,50 Euro

Acker

2,00 Euro

Weinberge

6,50 Euro

Wald

0,10 Euro

Aussiedlerhöfe (Betriebswohnung/Wohnteil i.S. des § 167 Bewertungsgesetz höchstens das Fünffache der jeweils bebauten Fläche)

20,00 Euro

Diese Bodenrichtwerte werden hiermit öffentlich bekannt gemacht unter gleichzeitigem Hinweis darauf, dass eine Ausfertigung der Bodenrichtwerte mit Bodenrichtwertkarte zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 7, öffentlich aufliegt.

Eberstadt, den 20.08.2019

gez.
Joachim Rukwied
Vorsitzender des Gutachterausschusses

Zur Erläuterung werden nachfolgende Begriffe definiert

Baureifes Land
sind bebaubare Flächen, die in ortsüblicher Weise ausreichend erschlossen sind.

Rohbauland
sind nicht ausreichend erschlossene Flächen, die

  • a. in einem Bebauungsplan als Baugebiet festgesetzt sind, oder
  • b. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, für die ein solcher Bebauungsplan nicht vorhanden ist, oder
  • c. in einem Gebiet liegen, für das die Gemeinde beschlossen hat, einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.

Bauerwartungsland
sind Flächen, die nicht unter Ziffer 1 und 2 fallen und

  • a. in einem Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind, oder
  • b. deren Bebauung, wenn kein Flächennutzungsplan besteht, nach der Verkehrsauffassung unter Berücksichtigung einer geordneten baulichen Entwicklung des Gemeindegebietes in absehbarer Zeit zu erwarten ist.

Die Richtwertkarte kann im Rathaus eingesehen werden.