Digitale Bauanträge

Digitale Bauanträge

  Vorgaben für das Einreichen von baurechtlichen Anträgen in digitaler Form

Vorgaben für das Einreichen von baurechtlichen Anträgen in digitaler Form (§ 3 Abs. 3 Satz 2 LBOVVO)
Seit dem 01.01.2022 können baurechtliche Anträge auch digital gestellt und die Bauvorlagen hierzu digital eingereicht werden. Dabei sind verschiedene Vorgaben hinsichtlich der Übermittlungswege und Dateistrukturen zu beachten.