Am 25.11.2023 ist eine Änderung der Landesbauordnung in Kraft getreten, mit folgender Auswirkung:
Ab sofort sind baurechtliche Anträge und Anzeigen im Kenntnisgabeverfahren nicht mehr über das Bürgermeisteramt Eberstadt, sondern direkt beim Landratsamt Heilbronn, Lerchenstr. 40, 74072 Heilbronn einzureichen.
Außerdem erfolgt künftig eine Begrenzung der Nachbarbenachrichtigung auf die Fälle, in denen Nachbarn tatsächlich unmittelbar betroffen sind, also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen müssen künftig vom Bauherrn ausdrücklich beantragt werden.