Landesfamilienpass


  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind (mindestens 50 v.H.) in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

 

Mit dem Landesfamilienpass und der jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage www.schloesser-und-gaerten.de

 

Mittlerweile bieten auch viele nicht-staatliche und kommunale Einrichtungen Inhabern eines Familienpasses einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt in die jeweilige Einrichtung an.

 

Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/) ist eine Liste aller staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.

 

Weitergehende Informationen erhalten Sie beim Bürgermeisteramt.

Bitte nutzen die Möglichkeit, die Gutscheinkarten telefonisch oder per E-Mail zu bestellen: 07134/9808-13, info@eberstadt.de.